Umstrittenes Beschneidungs-Urteil ist rechtskräftig

Wenn Ärzte Jungen aus religiösen Gründen beschneiden, ist das strafbar. Mit diesem Urteil hat das Landgericht Köln für große Diskussion gesorgt. Jetzt ist es rechtskräftig.

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Gegen das Urteil über religiöse Beschneidungen können nun keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden.

Gegen das Urteil über religiöse Beschneidungen können nun keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden.

© Rafa Irusta Machin / Panthermedia

KÖLN (dpa). Das umstrittene Kölner Urteil zur Strafbarkeit religiöser Beschneidungen ist rechtskräftig. Dies sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Freitag auf dpa-Anfrage.

Demnach hat die Anklagebehörde auf eine Revision verzichtet, weil sie keine Aussicht auf Erfolg sah.

Es könnten nun keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden, sagte der Sprecher.

Als Reaktion auf das Urteil hatten verschiedene Kritiker - zuletzt der Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner - ihre Hoffnung geäußert, dass eine höhere Gerichtsinstanz das Urteil kassieren könne.

"Das Urteil konstruiert eine Schutzpflicht des Staates gegenüber einer Elternentscheidung, die für jüdische Eltern eine biblisch begründete Elternpflicht ist und für muslimische Eltern in einer verpflichtenden religiösen Tradition gründet", sagte der Kardinal laut Mitteilung vom Freitag.

"Derartigen Tendenzen, die Religionsfreiheit und damit das religiöse Erziehungsrecht von Eltern in Deutschland einzuschränken, ist entschieden entgegenzutreten."

Ähnlich hatte sich auch die Deutsche Bischofskonferenz geäußert.

Medizinrechtler raten Ärzte, keine Zirkumzisionen mehr vorzunehmen

Das Kölner Landgericht hatte in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden, dass religiöse Beschneidungen von Jungen als Körperverletzung zu werten sind. Schwerer als die Religionsfreiheit wiegt demnach das Selbstbestimmungsrecht des Kindes.

Das Urteil war auf entschiedene Kritik gestoßen, Ärzte fürchten, dass künftig wieder mehr Zirkumzisionen von medizinischen Laien unsachgemäß ausgeführt werden.

Nach der Entscheidung des Landgerichts Köln raten Medizinrechtler Ärzten davon ab, aus religiösen Gründen Zirkumzisionen von Jungen vorzunehmen.

Lesen Sie dazu auch: Jüdisches Krankenhaus stoppt religiöse Beschneidungen

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