Beschneidung: Justizministerin dämpft Erwartungen

Das Kölner Urteil zur Beschneidung ist weiter in der Kritik: Juden und Moslems gehen auf die Barrikaden, der Ruf nach einem Gesetz wird lauter. Die Justizministerin glaubt aber nicht an eine schnelle Regelung.

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Vergoldet: Die Vorhaut sorgt für heftige Debatten.

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© Julian Stratenschulte / dpa

NEU-ISENBURG (chb). Beim Thema Beschneidung wird es in Deutschland so schnell keine Rechtsklarheit geben.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) machte in einem Interview mit dem Bayerischen Rundfunk deutlich, dass ihr es am liebsten wäre, wenn das Bundesverfassungsgericht in dieser Frage entscheiden würde.

Bei der Kölner Entscheidung handle es sich um ein unterinstanzliches Urteil und eine Einzelfallentscheidung, ohne weitgehende Bindungswirkung für andere Gerichte, sagte die Justizministerin.

Das Kölner Urteil sei allerdings rechtskräftig, eine höhere Instanz könne in diesem Fall nicht mehr angerufen werden.

Objektiv gesehen ist es Körperverletzung

Wenn es zur Zeit keine anderen ähnlich gelagerten Fälle gäbe, sei es schwer, eine höchstrichterliche Entscheidung herbeizuführen.

Zurückhaltend reagierte Leutheusser-Schnarrenberger auf den Vorschlag ihres Parteikollegen, Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr, das Recht auf religiös begründete Beschneidungen eventuell im Patientenrecht zu verankern.

Es müsse überlegt werden, wo eine juristische Regelung verortet werden könne. Dafür komme unter Umständen auch das Familienrecht oder das Sorgerecht in Frage.

Dort könnte eine entsprechende Einwilligung der Eltern festgeschrieben werden. Allerdings seien noch sehr viele Einzelfragen zu bewerten.

Objektiv betrachtet sei jeder Eingriff in den Körper eines anderen Menschen aus strafrechtlicher Sicht Körperverletzung. Allerdings würden nicht alle Eingriffe automatisch bestraft, sagte die Justizministerin.

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