Gesundheitspolitik in Nahaufnahme

Krankenhausstrukturgesetz: Hilfe für klamme Kliniken

Fleiß bescheinigen fast alle Koalitionäre Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). 28 Gesetze seines Ressorts passierten seit 2013 den Bundestag. Die "Ärzte Zeitung" unterzieht die wichtigsten Eckpunkte einem Haltbarkeitstest: Welche Regelungen greifen, welche bleiben bisher Placebo?

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Das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) hat über diverse Zuschläge Milliarden Euro in die klammen Kassen der Kliniken gespült. Es enthält aber auch Elemente sektorenübergreifender Versorgung und sogar den Keim für Pay for Performance im Gesundheitswesen.

  • Notdienst: Die KVen müssen den Notdienst (Bereitschaftsdienst) künftig auch durch Kooperation und eine organisatorische Verknüpfung mit den Krankenhäusern sicherstellen: entweder durch Portalpraxen oder gleich durch die Notfallambulanzen der Kliniken. Der Gesetzgeber hat offengelassen, bis wann die KVen tätig werden müssen. Der Sachverständigenrat für die Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen will 2018 dazu ein Gutachten vorlegen. Bereits eingespielte regionale Konzepte können weiter bestehen.
  • Mit dem KHSG hat der Gesetzgeber den Bewertungsausschuss beauftragt, die Versorgung im Notdienst im EBM nach Schwere zu differenzieren. Die Ergebnisse sind zwischen den Partnern umstritten. Die Krankenhäuser fordern im Schnitt rund das Vierfache dessen, was die KVen ihnen derzeit für die Behandlung von Patienten im Bereitschaftsdienst überweisen. Derzeit entwickelt der GBA zudem ein gestuftes Notfallkonzept für Kliniken. Vor wenigen Tagen ist die Bestandsaufnahme der vorhandenen Strukturen durch das Berliner IGES-Institut zu Ende gegangen.
  • Strukturfonds: Für niedergelassene Ärzte wichtig ist auch die Förderung für die Schließung von akutstationären Einrichtungen. Mit einer Milliarde Euro (500 Millionen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, 500 Millionen von den Ländern) soll die Umwandlung von stationären Versorgungsangeboten in ambulante, sektorenübergreifende und / oder palliativmedizinische Versorgungseinrichtungen gelingen, zum Beispiel auch in Medizinische Versorgungszentren (MVZ). Antragsende für die Krankenhäuser war der 31. Juli 2017. Vier Länder haben die ihnen zustehenden Fördermittel nicht ausgeschöpft. Das zuständige Bundesversicherungsamt hat einige Projekte bereits genehmigt und mehr als 100 Millionen Euro bereits ausgezahlt.
  • Qualitätszuschläge und -abschläge: Die Details für Pay for Performance im stationären Sektor sind noch in Arbeit. Erste planungsrelevante Qualitätsindikatoren hat das in der laufenden Legislaturperiode aufgesetzte Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG) entwickelt und an den GBA übermittelt. Der soll nach dem Fahrplan des Gesetzes bis Jahresende einen Katalog festlegen, der betroffene Leistungen sowie Qualitätsziele und -indikatoren enthält. Über die Höhe der Zu- und Abschläge soll die Selbstverwaltung bis Mitte 2018 entscheiden. Das System soll perspektivisch auch in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken Anwendung finden. (af)
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