Blick in jedes Bundesland

So steht's um die Gesundheitskarte für Flüchtlinge

Flüchtlinge sollen die Gesundheitskarte erhalten - so sieht es das Asyl-Beschleunigungsgesetz vor, das am 1. November in Kraft treten soll. Wie weit sind die Vorbereitungen gediehen? Wir blicken in jedes Bundesland.

Von Jana Kötter und Ilse SchlingensiepenIlse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Flüchtlinge sollen mit einer Gesundheitskarte ausgestattet werden.

Flüchtlinge sollen mit einer Gesundheitskarte ausgestattet werden.

© Harald Tittel / dpa

NEU-ISENBURG. Die Chipkarte soll auch Flüchtlingen einen einfachen Zugang zur medizinischen Versorgung ermöglichen. Den rechtlichen Rahmen für die Gesundheitskarte für Flüchtlinge schafft das Asyl-Beschleunigungsgesetz.

Konkrete Umsetzung liegt jedoch bei den Ländern. Wie ist der Stand in den einzelnen Bundesländern? Die "Ärzte Zeitung" hat nachgefragt.

Baden-Württemberg

Die baden-württembergische Landesregierung hat bereits Eckpunkte für die Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge festgelegt. Kassen rechnen demnach künftig mit dem Land Leistungen ab.

Die Pauschale, die das Land an Stadt- und Landkreise zahlt, soll entsprechend um die Gesundheitskosten gesenkt werden, hieß es jüngst in einer Mitteilung einer "Lenkungsgruppe" aus vier Ministerien. Die AOK als größte gesetzliche Kasse im Südwesten hat grundsätzliche Bereitschaft für das Projekt angekündigt.

36.564 Asylanträge (Anträge im Zeitraum Januar bis September 2015, Quelle: Bundesamt für Migration)

Bayern

Bayern wird von der Option zur Einführung einer Gesundheitskarte aktuell keinen Gebrauch machen. "Das derzeitige Versorgungssystem gewährleistet auch ohne Gesundheitskarte ein dem Gesetz entsprechendes Versorgungsniveau", betont Ulrike Sparka, Sprecherin des Sozialministeriums.

Unmittelbar nach der Ankunft erfolge ein Kurzscreening, eine Untersuchung auf offensichtliche Krankheiten, Infektionen und Verletzungen. Zudem werde eine Temperaturmessung durchgeführt und - soweit erforderlich - eine Notfallversorgung eingeleitet. In den ersten drei Tagen nach Ankunft erfolge die vorgeschriebene Erstuntersuchung.

Soweit neben dem allgemeinen ärztlichen Versorgungsangebot erforderlich, hat Bayern in den Aufnahmeeinrichtungen sogenannte Ärztezentren eingerichtet. Diese Ärztezentren bieten im Wege eines Sprechstundenmodells neben der allgemeinmedizinischen Versorgung in der Regel auch die Bereiche Gynäkologie, Pädiatrie und Psychiatrie an.

45.867 Asylanträge

Berlin

Der Berliner Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) strebt an, die Gesundheitskarte für Flüchtlinge zum 1. Januar 2016 einzuführen. Das kündigte er nun offiziell an.

Die Versorgung in der Hauptstadt hat nicht immer reibungslos funktioniert: Seit Monaten drängen sich vor dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) Flüchtlinge, um einen Registrierungstermin zu bekommen. Ehrenamtlich arbeitenden Ärzte kommt eine Schlüsselrolle zu: Mehr als 800 Ärzte haben ihre Hilfe angeboten.

Die Ärztekammer Berlin freuet sich über die "beispiellose Welle der Hilfsbereitschaft".

19.367 Asylanträge

Brandenburg

Bereits im Juni hat es einen ersten Meinungsaustausch zwischen dem brandenburgischen Gesundheitsministerium, der AOK Nordost, den Kommunalen Spitzenverbänden sowie der KV Brandenburg gegeben. Der von der AOK Nordost vorgelegte Entwurf einer Rahmenvereinbarung müsse nun vor dem Hintergrund des geplanten Maßnahmenpaketes der Bundesregierung "nachgesteuert" werden, teilte das Ministerium auf Anfrage mit. Ziel bleibe es weiterhin, die Gesundheitskarte im Frühjahr 2016 einzuführen.

Der deutliche Anstieg der Asylsuchenden stelle aktuell nicht nur Kommunen und Land vor besondere Aufgaben, sondern "ist auch für die an der gesundheitlichen Versorgung Beteiligten eine besondere Herausforderung", gibt Ministeriumssprecherin Marina Ringel zu bedenken. "Wir haben ein gut ausgebautes Regelversorgungssystem. Wir haben gut organisierte Erstuntersuchungen. Jetzt gilt es weiterhin, Abläufe abzustimmen, Ressourcen gut einzusetzen und zu koordinieren."

11.529 Asylanträge

Bremen

Nicht umsonst trägt die Abrechnung über die Gesundheitskarte für Flüchtlinge den Spitznamen "Bremer Modell": Bremen hat die Gesundheitskarte erfunden. Seit neun Jahren übernimmt die AOK Bremen/Bremerhaven hier die Betreuung der Asylbewerber.

Die Behandlungskosten werden der Kasse erstattet: Für jeden Asylbewerber erhält sie zehn Euro Verwaltungspauschale, wie die zuständige Behörde auf Anfrage bestätigt. Die Versorgung im Rahmen der Erstuntersuchung liege beim Gesundheitsamt, anschließend bei niedergelassenen Ärzten.

3611 Asylanträge

Hessen

Hessen prüfe, ob die Gesundheitskarte "zügig" eingeführt werden kann. Ein Gespräch mit den Vertretern der Krankenkassen Ende September im Hessischen Sozialministerium habe allerdings gezeigt, dass noch viele Fragen offen sind und auch die Kommunen einbezogen werden müssen, erklärt Sprecherin Esther Walter.

Sozialminister Stefan Grüttner (CDU) habe daher die Kassen angeschrieben und um die Nennung offener Fragen gebeten. "Daneben werden die Gebietskörperschaften angeschrieben, um hier ein Meinungsbild einzuholen."

Alle ankommenden Flüchtlinge werden in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes medizinisch untersucht und versorgt, vor allem auf Anzeichen von Infektionserkrankungen. "Die Versorgung schwerer Krankheitsfälle erfolgt in umliegenden Arztpraxen oder Krankenhäusern", sagte Walter auf Anfrage der "Ärzte Zeitung".

Zum Ausschluss einer Erkrankung an Tuberkulose werde bei jedem Flüchtling eine Röntgen-Untersuchung durchgeführt."Darüber hinaus werden Flüchtlinge anhand von Beratungsgesprächen im Beisein von Dolmetschern und Ärzten über die Impfungen aufgeklärt.

Wer nach den Beratungsgesprächen geimpft werden möchte, wird geimpft." Auf Grundlage der neuesten Empfehlungen des Robert-Koch Instituts zu Impfungen bei Asylsuchendenprüfe das Ministerium aktuell deren Umsetzung, die auch Ausführungen über Influenza-Impfungen enthält.

20.160 Asylanträge

Hamburg

Die Gesundheitskarte für Flüchtlinge ist in Hamburg bereits Realität; das Bundesland hat gemeinsam mit Bremen in gewisser Weise eine Vorreiterrolle eingenommen.

Nach ihrer Ersterfassung und der Anmeldung bei der AOK Bremen/Bremerhaven steht Asylbewerbern - mit Abstrichen - das Behandlungsspektrum gesetzlich Krankenversicherter offen.

Eine Evaluation hat 2014 gezeigt, dass so jährlich Gesamtkosten von 1,6 Millionen Euro gespart werden - etwa durch Bürokratie- und damit Stellenabbau bei der zuständigen Behörde.

8836 Asylanträge

Mecklenburg-Vorpommern

Auf Anfrage der "Ärzte Zeitung" lässt Christian Moeller, Sprecher des Sozialministeriums, keine Zweifel: "Die Gesundheitskarte für Flüchtlinge wird in Mecklenburg-Vorpommern kommen."

Über den Zeitpunkt der Einführung lasse sich jedoch noch nichts sagen, da aktuell noch entsprechende Gespräche mit allen Beteiligten liefen. Heute sei aufgrund des großen Ansturms von Flüchtlingen "eine Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern" notwendig.

Mit Ärzteteams seien verschiedene Kliniken vor Ort und sicherten so die Erstuntersuchungen. "Die Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern leisten dabei hervorragende Arbeit in den Erstaufnahme-Einrichtungen und den Notunterkünften."Außerdem habe die KV Mecklenburg- Vorpommern unter anderem einen Aufruf an pensionierte Ärzte gestartet; viele seien inzwischen in den Flüchtlingsunterkünften im Einsatz.

"Nicht zu vergessen ist dabei die Rolle des Öffentlichen Gesundheitsdienstes", betont Moeller. "Die Gesundheitsämter der Städte und Landkreise leisten in ihren jeweiligen Bereichen einen unermüdlichen Einsatz."

9.754 Asylanträge

Niedersachsen

Die niedersächsische Landesregierung wünsche "schnellstmöglich" einen einfachen und unbürokratischen Zugang registrierter Flüchtlinge zur Gesundheitsversorgung. Gegenwärtig existiert laut Aussage des Sozialministeriums der Entwurf einer Rahmenvereinbarung der Krankenkassen mit dem Land.

"Die Beteiligten befinden sich in ständigem intensiven Kontakt", sagt Pressesprecherin Nadine Bunzler. Sobald die Vereinbarung geschlossen ist, erhalten die Kommunen in einem zweiten Schritt Gelegenheit zum Beitritt. "Sobald eine Kommune beigetreten ist, kann die Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und damit der Einsatz der eGK starten", erklärt Bunzler.

Aktuell stehen für die Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge während ihres Aufenthalts in den Erstaufnahmeeinrichtungen rund um die Uhr besetzte Sanitätsstationen für die Akut- und Erstversorgung zur Verfügung. Zudem halten Ärzte werktags stundenweise Sprechstunden vor Ort ab.

Laut Innenministerium werden über 30 Liegenschaften von den anerkannten Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz im Auftrag des Ministeriums betrieben. "Die Betreiber haben verschiedene Modelle, wie die medizinische Versorgung sichergestellt werden kann", sagt Bunzler.

"Hier werden zum einen Ärzte und Sanitäter mit hohem ehrenamtlichen Engagement, vor allem im Erst-Screening bei der Aufnahme neuer Flüchtlinge, tätig."

25.389 Asylanträge

Nordrhein-Westfalen

In NRW kommt die Karte. Um die Abläufe zu vereinfachen, ist für jede kreisfreie Stadt oder Gemeinde eine Krankenkasse zuständig. "Das reduziert für Kommunen und Krankenkassen den Verwaltungsaufwand", sagte Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne). Ende August hatte NRW als erstes Flächenland die Einführung der Chipkarte beschlossen.

Grundlage ist eine Rahmenvereinbarung zwischen dem Land und einzelnen Krankenkassen. Acht Kassen haben die Vereinbarung unterzeichnet, drei weitere sind inzwischen beigetreten. Jetzt muss jede einzelne Kommune entscheiden, ob sie den Flüchtlingen die Gesundheitskarte zur Verfügung stellt oder nicht.

Die Stadt Monheim hatte Ende September als erste die Frage für sich positiv beantwortet. Vier weitere haben offenbar die feste Absicht, dem Beispiel zu folgen: Alsdorf, Köln, Mülheim und Oberhausen. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums laufen zurzeit zahlreiche Gespräche mit Kommunen, die eine Entscheidung vorbereiten.

Nach der Rahmenvereinbarung erhalten die Kassen von den Kommunen pauschal 200 Euro monatlich für jeden Leistungsberechtigten plus eine Pauschale für den Verwaltungsaufwand.

Die Höhe der Pauschalen soll regelmäßig überprüft werden.Steffens hofft, möglichst viele Städte und Gemeinden von den Vorteilen der Gesundheitskarte überzeugen zu können, weil sie es den Flüchtlingen ermögliche, im Bedarfsfall direkt zum Arzt zu gehen.

Die Karte entlaste zudem die Kommunen bei den Herausforderungen durch die hohe Zahl an Flüchtlingen. "Auch für die Krankenkassen, die Ärzteschaft und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen sind die klaren Vereinbarungen von Vorteil", betonte Steffens.

53.475 Asylanträge

Rheinland-Pfalz

Da keine bundesweite Regelung in Aussicht steht, wolle die rheinland-pfälzische Regierung nun "nicht länger warten, sondern eigene Lösungen ermöglichen", betont Katharina Bennewitz, Sprecherin des Gesundheitsministeriums. Die Einführung wird klar befürwortet.

Nach einem Gespräch Mitte September, zu dem sich Kommunen, Kassen und Ärztevertreter im Ministerium trafen, soll eine Arbeitsgruppe nun Details einer Rahmenvereinbarung zwischen Land und Kassen beraten. "Sobald diese geschlossen ist, können Kreise und kreisfreie Städte ihr beitreten."

In den Erstaufnahmeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz erfolgt die medizinische Behandlung aktuell durch Ärzte, mit denen das zuständige Landesamteinen Vertrag abgeschlossen hat. Diese halten in den Einrichtungen regelmäßige hausärztliche Sprechstunden ab.

Flüchtlinge, die spezielle fachärztliche Leistungen benötigen, können an Vertragsärzte aus der Region überwiesen werden. Außerhalb der Sprechzeiten der niedergelassenen Arztpraxen können die Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung die Leistungen des von der KV organisierten ambulanten Bereitschaftsdienstes in Anspruch nehmen. Die KV Rheinland-Pfalz hat mit dem Landesamt entsprechende Vereinbarungen getroffen.

14.091 Asylanträge

Saarland

Gesundheits- und Innenministerium befinden sich aktuell in Verhandlungen mit Krankenkassen, KVen und Landkreisen zur Einführung einer Gesundheitskarte. "Über den Inhalt der Verhandlungen wurde Stillschweigen vereinbart", erfährt die "Ärzte Zeitung" aber auf Anfrage.

Derzeit liefen Gespräche zur Detailabstimmung. Ziel sei eine Gesundheitskarte, die eine medizinische Notversorgung sichert und bürokratische Hürden bei Landkreisen, Ärzten und Krankenkassen minimiert.

5687 Asylanträge

Sachsen

In Sachsen stehen die Mühlen, wenn es zum Thema Pflegekammer kommt, still: Zur Einführung der Gesundheitskarte befinde man sich "in der Prüfung", teilt Annett Hofmann, Sprecherin des Sozialministeriums, auf Anfrage der "Ärzte Zeitung" knapp mit.

Die Erstuntersuchungen obliegen aktuell den örtlichen Gesundheitsämtern; darüber hinaus gibt es in Dresden eine Flüchtlingsambulanz für Asylbewerber mit Behandlungsschein. Solche Einrichtungen seien auch in Leipzig und Chemnitz geplant.

Die Ambulanzen werden von der KV, der Kommune und dem Freistaat Sachsen betrieben. In dieser Woche starte außerdem eine Impfsprechstunde, so Hofmann.

"Für die medizinische Betreuung waren und sind ehrenamtliche Kräfte eine große Stütze und wichtige Bereicherung. Wie sind diesen Engagierten sehr dankbar, ebenso wie den Ärzten, die sich für die Gesundheit der Asylbewerber einsetzen", sagt die Sprecherin des Ministeriums.

18.609 Asylanträge

Sachsen-Anhalt

Das Sozialministerium führe derzeit "diverse Gespräche mit Kassen und kommunalen Spitzenverbänden", erklärt Ministeriumssprecher Holger Paech. Ziel sei eine Rahmenvereinbarung für das Bundesland. Zum konkreten Stand der Verhandlungen oder gar der Einführung macht er jedoch noch keine Angaben.

Die medizinische Versorgung im Erstaufnahmelager Halberstadt wird in einem sogenannten Medizinischen Punkt sichergestellt. Bei Notfällen wird der kassenärztliche Bereitschaftsdienst oder der Notarzt gerufen, der dann wiederum auch eine stationäre Aufnahme veranlassen kann.

"In die medizinische Betreuung sind auch Ärzte eingebunden, die sich bereits im Ruhestand befinden und ihre Leistungen somit ehrenamtlich zur Verfügung stellen", so Paech.

10.171 Asylanträge

Schleswig-Holstein

Die Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein ist laut Landesinnenministerium "in Arbeit" und soll zu Jahresbeginn 2016 erfolgen.

Die basismedizinische Versorgung in den Erstaufnahmeeinrichtungen wird gegenwärtig mit Unterstützung der Krankenhäuser, der niedergelassenen Ärzteschaft, der Flüchtlingshilfe des Uniklinikums Schleswig-Holstein, der Notarztbörse, der Ärztekammer Schleswig-Holstein, Ärzten des DRK und vielen Freiwilligen sichergestellt, erklärt das Ministerium.

Beim Übergang der Zuständigkeit vom Land auf die Kommunen - also nach dem Aufenthalt in den Erstaufnahmeeinrichtungen - obliegt die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung dem vertragsärztlichen Bereich der KV Schleswig-Holstein, abgerechnet wird nach dem Verfahren des Asylbewerberleistungsgesetzes in der Zuständigkeit der jeweiligen Kommune.

10.818 Asylanträge

Thüringen

In Thüringen sind nach Daten des Statistischen Landesamtes rund 25.000 Menschen in der Altenpflege beschäftigt, an den Krankenhäusern und Reha-Kliniken arbeiten rund 12.000 Menschen im Pflegedienst. Das Integrationsministerium prüfe die Einführung auf der Grundlage des geplanten Beschleunigungsgesetzes .

"Übergangsweise hat Thüringen den Kommunen bereits vor Monaten die Einführung von Scheinen empfohlen", sagt Ministeriumssprecher Oliver Will. "Diese dienen der Verwaltungsverfahrenserleichterung sowie dem erleichterten Zugang zu medizinischer Versorgung."

Bei der Erstuntersuchung, die in der Verantwortung des Landes liegt, würden Impfungen sowie eine Röntgen- oder Blutuntersuchung zum Tbc-Ausschluss vorgenommen.

9508 Anträge

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Lesetipps
Der Patient wird auf eine C287Y-Mutation im HFE-Gen untersucht. Das Ergebnis, eine homozygote Mutation, bestätigt die Verdachtsdiagnose: Der Patient leidet an einer Hämochromatose.

© hh5800 / Getty Images / iStock

Häufige Erbkrankheit übersehen

Bei dieser „rheumatoiden Arthritis“ mussten DMARD versagen