Flüchtlingshilfe

Viele Ärzte in Westfalen engagieren sich

Vereinbarung von Land und KVen zur Arbeit in Erstaufnahme-Einrichtungen besteht Praxistest.

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DORTMUND. Der in Nordrhein-Westfalen zwischen den KVen Nordrhein (KVNo) und Westfalen-Lippe (KVWL) und der Landesregierung geschlossene Vertrag zur Untersuchung der Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen wird von den Ärzten im Land sehr gut angenommen.

"Es haben sich erheblich mehr Kollegen gemeldet, als wir brauchen", sagte Dr. Gerhard Nordmann, 2. Vorsitzender der KVWL, auf der Vertreterversammlung in Dortmund.

An der Vereinbarung können sich alle Vertragsärzte ohne besonderen Antrag beteiligen. Alle anderen Mediziner - etwa Ärzte aus dem öffentlichen Gesundheitsdienst oder Ärzte im Ruhestand - müssen einen Antrag stellen.

Der Vertrag regelt unter anderem den Umfang der Erstuntersuchung und die Höhe der Vergütung. Für die Untersuchung erhalten die Ärzte pauschal 25 Euro pro Patient. "Wir haben sehr gute Konditionen verhandelt."

KV rechnet mit Bezirksregierung ab

Zur Teilnahme reicht der Facharzt-Standard, sagte Nordmann. Die Ärzte erfahren von den Gesundheitsämtern, wo sie welche Patienten untersuchen sollen. "Das Gesundheitsamt macht die Einsatzpläne."

Danach melden sie der KVWL oder der KVNo, dass sie die Patienten untersucht haben und welche Leistungen sie erbracht haben. Die KV weist dann die Vergütung an und rechnet ihrerseits mit der Bezirksregierung ab.

"Bürokratieärmer geht es nicht." Als Motoren des Vertrags hätten beide KVen großes Lob vom Landesinnenministerium erhalten, berichtete er.

Diskussionen um eGK

Nordmann begrüßte, dass die elektronische Gesundheitskarte (eGK) für Flüchtlinge für Ärzte durch eine besondere Kennzahl äußerlich erkennbar sein wird.

Die Diskussionen über den mit der Karte abgedeckten Leistungsumfang der Versorgung müsse noch geführt werden. Nach dem bisherigen Stand werden die Kassen die Karten frühestens am 1. April 2016 ausgeben, sagte er.

In NRW ist die eGK für Flüchtlinge bereits mit mehreren Krankenkassen vereinbart. Es muss allerdings noch jede Kommune über die Einführung entscheiden. (iss)

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