Flüchtlinge

Nur winzige Chance auf Psychotherapie

Ein Drittel bis die Hälfte der in Deutschland angekommenen Flüchtlinge gilt als traumatisiert. Doch vor einer adäquaten psychotherapeutischen Versorgung stehen kaum überwindbare Barrieren, wie die Bertelsmann-Stiftung feststellt.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:

Durch politische Verfolgung, Krieg und Umstände auf der Flucht traumatisierte Asylbewerber haben fast keine Chance, eine adäquate psychotherapeutische Behandlung zu erhalten. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Bertelsmann-Stiftung. Als Ursachen werden genannt: ein Leistungsrecht, das nur Akutbehandlungen vorsieht, viel zu kleine Behandlungskapazitäten, unüberwindbare Sprachbarrieren und prekäre Finanzierungsstrukturen.

Prävalenz von bis zu 50 Prozent

Nach internationalen Studien und laut Leitlinie der deutschen Fachgesellschaft für Psychotraumatologie liege die Prävalenz von Posttraumatischen Belastungsstörungen bei Kriegs-, Vertreibungs- und Folteropfern zwischen über 30 und bis zu 50 Prozent. Der GKV-Spitzenverband stellt diese hohen Prävalenzen in Frage und sieht die Übertragung westlicher Studien auf andere Kulturkreise kritisch.

Faktisch, so eines der zentralen Ergebnisse der Bertelsmann-Studie, bleibe aber der Zugang zu psychotherapeutischen Behandlungen den meisten Asylbewerbern in den ersten 15 Monaten verwehrt. Dies resultiert aus dem Asylbewerberleistungsgesetz, wonach nur Anspruch auf Akutbehandlung, nicht jedoch auf Langzeittherapie besteht.

Aber auch die Bewilligung von Kurzzeit-Interventionen sei in das Ermessen von Behörden gestellt. Daran ändere auch die – länderweise unterschiedlich gehandhabte – Einführung der Elektronischen Gesundheitskarte nichts. Nach Angaben der Bundespsychotherapeutenkammer wurden 2014 – noch vor dem großen Flüchtlingszustrom – nur vier Prozent der psychisch kranken Flüchtlinge psychotherapeutisch versorgt.

Fragile Finanzierung

Die weitaus meisten Therapien bei Flüchtlingen werden in den 32 Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer geleistet: 2015 waren es 13.500 Menschen, die dort versorgt wurden. Die Wartezeit beträgt in der Regel sieben Monate, kann aber auch ein Jahr erreichen. Das Einzugsgebiet liegt im Durchschnitt bei 170 Kilometern, es gibt aber auch Anfahrtswege von bis zu 500 Kilometern. Das heißt: Bei einem Zustrom von Flüchtlingen von mehr als einer Million Menschen im vergangenen Jahr und mehr als 220.000 im ersten Halbjahr 2016 ist davon auszugehen, dass bei einer Traumatisierungsprävalenz von mehr als 30 Prozent nur ein Bruchteil der betroffenen Menschen psychotherapeutisch versorgt wird.

Die Psychosozialen Zentren erhalten für ihre Leistungen keine strukturelle Finanzierung. Die Refinanzierung von Psychotherapien durch Sozialbehörden, Krankenkassen und Jugendämtern liegt gerade bei drei Prozent. Landesmittel machen etwa 14 Prozent aus, Kommunen steuern elf Prozent zu. Ein Teil der Leistungen wird durch Spenden finanziert, 25 Prozent der Leistungen werden ehrenamtlich erbracht. Drei Millionen Euro spendiert das Bundesfamilienministerium.

Die Studienautoren knüpfen an die Bestandsaufnahme und die dabei festgestellten erheblichen Defizite im wesentlichen drei Forderungen:

Die Psychosozialen Zentren sind in den letzten 30 Jahren zu einer tragenden Säule der Versorgung von Flüchtlingen geworden. Die Finanzierung sei jedoch nur temporär gesichert. Daher müsse eine auf Nachhaltigkeit angelegte Finanzierung angestrebt werden. Projektmittel und Spenden sollten nur eine Ergänzung darstellen.

Eine Öffnung des Regelsystems der psychotherapeutischen Versorgung erscheint hingegen aufgrund der ohnehin langen Wartezeiten keine geeignete Option. Ein richtiger Weg sei jedoch mit der Ermächtigung von Psychologen ohne Kassensitz eingeschlagen worden. Dabei wäre jedoch eine Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises auf Flüchtlinge, die noch keine 15 Monate in Deutschland sind oder die aus anderen Gründen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz kein Recht auf Psychotherapie haben, notwendig.

Da fremdsprachige Psychotherapeuten mit Kassenzulassung rar sind, müsse parallel zum Antrag auf Psychotherapie auch die Übernahmen von Dolmetscherkosten geklärt werden. Das ist bis heute ausgeschlossen. Generell ist die Sprachbarriere ein Hemmnis – in der Psychotherapie aber besonders bedeutend.

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