Geflüchtete

Kostenklarheit für Brandenburger Kommunen

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POTSDAM. In Brandenburg ist die Kostenerstattung für die medizinische Behandlung von Flüchtlingen durch das Land endgültig geregelt. Die Verordnungen zur Erstattung und zur Umsetzung wurden Ende Oktober veröffentlicht.

Die Verordnungen bestimmen unter anderem, wie viel Geld Kreise und kreisfreie Städte vom Land Brandenburg für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Menschen erhalten. Die Kosten für die medizinische Versorgung übernimmt das Land vollständig.

"Damit steht der landesweiten Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Asylsuchende nichts mehr im Weg", sagte Gesundheits- und Sozialministerin Diana Golze (Linke). Mit dem seit April gültigen neuen Landesaufnahmegesetz unterstütze das Land die Kommunen bei der Flüchtlingsversorgung und -betreuung stärker als in der Vergangenheit.

Die Verordnungen regeln, dass die Kommunen und kreisfreien Städte in einer Spitzkostenabrechnung alle Ausgaben geltend machen können, die für die medizinische Versorgung anfallen. (ami)

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