Hintergrundbericht

Asylbewerber: Wird zuviel untersucht?

Wissenschaftler kritisieren die Gesundheitsuntersuchungen von Asylbewerbern in einzelnen Bundesländern. Sie stützten sich zu wenig auf wissenschaftliche Erkenntnisse. Die betroffenen Länder sehen das anders.

Christiane BadenbergVon Christiane Badenberg Veröffentlicht:
Bundesweit einheitlich vorgeschrieben ist bei Asylsuchenden lediglich der Ausschluss einer ansteckenden Tuberkulose. Dazu soll eine eine Röntgenuntersuchung der Lunge erfolgen.

Bundesweit einheitlich vorgeschrieben ist bei Asylsuchenden lediglich der Ausschluss einer ansteckenden Tuberkulose. Dazu soll eine eine Röntgenuntersuchung der Lunge erfolgen.

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Zu viel, zu unkoordiniert und deshalb zu teuer. Dieses Fazit ziehen Wissenschaftler, die Untersuchungen auf Infektionskrankheiten in Erstaufnahmelagern für Flüchtlinge im Jahr 2015 analysiert haben. Asylsuchende in Erstaufnahmeeinrichtungen werden auf Infektionskrankheiten untersucht, damit diese früh erkannt werden und eine Ausbreitung vermieden werden kann. Bundesweit einheitlich vorgeschrieben ist lediglich eine Röntgenuntersuchung der Lunge, um eine ansteckende Tuberkulose auszuschließen. Welche Diagnostik darüber hinaus vorgenommen wird, legen die Bundesländer selbst fest. Die Folge: Asylsuchende würden zum Teil ohne evidenzbasierte Grundlage pauschal auf weitere Infektionserkrankungen untersucht. Dadurch entstünden hohe diagnostische Kosten bei nur wenigen erkrankten Personen, kritisieren die Forscher der Unis Heidelberg und Bielefeld.

Einsparungen möglich?

"Unsere Schätzung der Gesamtkosten für diagnostische Verfahren im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung in Deutschland im Jahr 2015 beläuft sich auf 10,3 Millionen Euro – darin sind die Kosten des medizinischen Personals, weiterer Folgediagnostik oder etwaiger Doppeluntersuchungen nicht enthalten", sagt Dr. Kayvan Bozorgmehr, Autor der Publikation und Leiter der Forschergruppe RESPOND an der Abteilung Allgemeinmedizin und Versorgungsforschung des Uniklinikums Heidelberg. Die Forscher errechneten ein Einsparpotenzial von rund 3,1 Millionen Euro für das Jahr 2015. In einigen Bundesländern sei eine große Anzahl von Personen aus unterschiedlichen Herkunftsländern auf Erkrankungen wie Salmonellen, Syphilis und HIV getestet worden. Nur wenige dieser Menschen seien aber tatsächlich erkrankt, die diagnostischen Kosten pro Patient also sehr hoch, kritisiert er. In einem Fall seien zum Beispiel Diagnosekosten in Höhe von 80.200 Euro für einen Fall von Shigellose angefallen.

Einheitliche Regelungen gefordert

Für die Studie, die vom Bundesforschungsministerium gefördert wird, haben die Wissenschaftler epidemiologische Daten mit den Regelungen der Länder, den Kosten der diagnostischen Tests und der Anzahl der Asylsuchenden je Bundesland zusammengeführt. Danach wurden von den 441.899 Erstantragstellern im Jahr 2015 88 Prozent auf Tuberkulose, 23 Prozent auf pathogene Darmkeime wie Salmonellen und Shigellen, 17 Prozent auf Hepatitis B, 13 Prozent auf Syphilis und elf Prozent auf HIV verpflichtend getestet. Nach Angaben der Wissenschaftler wurden in Bayern, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen die Asylbewerber auf ein breites Spektrum von Infektionserkrankungen untersucht.

Hier hätten die Ausgaben für Gesundheitsuntersuchungen die 2,8-fache Summe erreicht, im Vergleich zu den Ländern, die lediglich die notwendigsten Untersuchungen vorgenommen hätten. Nach 2015 haben aber offenbar einige Bundesländer den Umfang der Untersuchungen reduziert. Die Studienautoren unterstützen diese Reduktion. "Wir fordern bundeseinheitliche Regelungen, die sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse stützen und das individuelle und herkunftslandspezifische Erkrankungsrisiko stärker berücksichtigen", so Bozorgmehr.

Dem sächsischen Gesundheitsministerium ist die Rechnung der Wissenschaftler zu einfach. Man habe sich entschieden, auf relevante Infektionsrisiken, wie zum Beispiel Hepatitis A, zu untersuchen. So würden Infektionsausbrüche in Gemeinschaftseinrichtungen verhindert und die Asylbewerber geschützt. Die Untersuchung auf Immunität gegenüber Infektionskrankheiten helfe, bei Ausbrüchen schneller zu erkennen, wer geimpft ist und wer isoliert werden muss. "Wenn also durch den Verzicht auf flächendeckende Untersuchung auf bestimmte Infektionskrankheiten Geld eingespart werden könnte, muss dieses in gleicher oder größerer Höhe bei aufgetretenen Infektionskrankheiten oder gar Ausbrüchen aufgewendet werden", so Ministeriumssprecherin Annett Hofmann. Insofern hätten die einzelnen Bundesländer unterschiedliche Herangehensweisen.

Auch die Bayern sehen gute Gründe, für zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen: "Aus Sicht des bayerischen Gesundheitsministeriums kann die Behauptung, die Untersuchungen seien medizinisch nicht generell notwendig und im Umfang zu teuer, nicht nachvollzogen werden. Denn klar ist: Durch Screeninguntersuchungen können bestimmte Infektionserkrankungen in einem frühen Stadium erkannt werden. Dadurch können die Betroffenen einer weiteren Behandlung zugeführt und notwendige Infektionsschutzmaßnahmen getroffen werden", so eine Ministeriumssprecherin – etwa bei Mitbewohnern in einer Gemeinschaftsunterkunft.

Viele Herkunftsstaaten von Asylbewerbern seien Hochprävalenzländer bei Infektionskrankheiten. Dazu zählten neben der Tuberkulose auch Hepatitis B und HIV. Bayern nehme zum Schutz der Asylbewerber, aber auch der einheimischen Bevölkerung deshalb einen erweiterten Untersuchungsumfang vor.

Das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium weist daraufhin, dass zu Beginn des Flüchtlingsstroms zusätzlich regelhaft Untersuchungen auf Magen-Darm-Infektionen vorgenommen worden seien – auch um Erfahrungswerte zu sammeln. Diese seien jedoch bereits Anfang November 2015 aufgrund des Aufwand-Nutzen-Verhältnisses eingestellt worden.

Das Asylgesetz

» Paragraf 62 (1) des Asylgesetzes besagt: Ausländer, die in einer Aufnahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen haben, sind verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare Krankheiten einschließlich einer Röntgenaufnahme der Atmungsorgane zu dulden.

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