Regierung zur Altersfeststellung

Keine Methode ist genau

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BERLIN. Es gibt keine Methode zur Altersfeststellung, durch die das Lebensalter eines Menschen genau ermittelt werden kann. Das hat die Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag erklärt. Das gegenwärtig zuverlässigste Vorgehen bestehe in einer "Kombination aus psychologischen, pädagogischen und medizinischen Methoden", heißt es.

Über die Praxis der Altersfeststellung bei minderjährigen Asylbewerbern vermag die Regierung nach eigenen Angaben nichts zu sagen. Dies sei eine Aufgabe der Länder – ihr Vorgehen dabei sei "nicht einheitlich".

Auch über die Ergebnisse von Altersfeststellungen lägen keine "bundesweit belastbaren Daten vor", heißt es.

Das zuständige Jugendamt untersuche im Rahmen einer "qualifizierten Inaugenscheinnahme" insbesondere die physische Erscheinung sowie das Verhalten des Betroffenen. Gebe es Zweifel an seinem Alter, sei es zwingend, eine ärztliche Untersuchung zu veranlassen. Das Jugendamt habe hier "keinen Ermessensspielraum".

Die Zentrale Ethikkommission der Bundesärztekammer hat 2016 erklärt, gegen die wissenschaftliche Eignung der gegenwärtig verwendeten Verfahren der Altersfeststellung bestünden Bedenken. (fst)

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