Sexuelle Belästigung

Ärztinnenbund greift Debatte um #MeToo auf

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BERLIN. Den Kampf gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz hat sich der Deutsche Ärztinnenbund (DÄB) auf die Fahnen geschrieben. Dazu hat er ein Faltblatt herausgegeben, in dem Betroffene Ansprechpartner finden. Es enthält auch Informationen darüber, was unter sexueller Belästigung zu verstehen ist und wie häufig sie im Medizinbetrieb vorkommt.

Zudem hat der DÄB die E-Mail-Adresse hilfe@aerztinnennund.de eingerichtet. Hier sollen Ärztinnen, Zahnärztinnen oder Studentinnen dieser beiden Fächer eine Nachricht hinterlassen können, wenn sie Unterstützung brauchen, um sich gegen sexuelle Übergriffe zu wehren.

"Wenn Sie spüren, das ist ein Übergriff, dann ist es ein Übergriff und es ist die Pflicht des Arbeitgebers, die sexuelle Belästigung zu stoppen und in Zukunft zu verhindern. Nehmen Sie als Ärztin sexuelle Belästigung nicht hin und lassen Sie sich unterstützen, wenn Sie sich wehren wollen", appelliert DÄB-Präsidentin Dr. Christiane Groß an Betroffene.

Das Allgemeinen Gleichstellungsgesetz sehe für Opfer sexueller Belästigung ein Beschwerderecht, ein Leistungsverweigerungsrecht sowie einen Anspruch auf Entschädigung und Schadensersatz vor, so der DÄB. (chb)

Faltblatt zum Download: www.aerztinnenbund.de

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