Neidvoll schielt die PKV auf die gesetzlichen Kassen. Sie will Direktverträge mit Ärzten und eigene Konditionen aushandeln. Für die Bundesärztekammer ist das Teufelszeug.
Von Helmut Laschet
Für die Ausgabensteuerung hat die private Krankenversicherung nur wenige Instrumente zur Verfügung, und sie werden jeweils bei Abschluss des Versicherungsvertrages mit einem Kunden definiert: Leistungsumfang, Zuzahlungen, Franchisen, Beitragsrückgewähr, Primärarztmodell. Jegliche Steuerung findet über den Versicherten und Patienten statt - der Arzt liquidiert, was die Gebührenordnung erlaubt, der Versicherte bekommt erstattet, was der Versicherungsvertrag besagt. Eine Beziehung zwischen Arzt und Versicherung gibt es nicht.
Ganz anders in der gesetzlichen Krankenversicherung: Sie unterhält Verträge mit den Leistungserbringern, flächendeckend mit den KVen, selektiv mit einzelnen Verbänden oder Gruppen von Ärzten. Hier werden Vergütungen vereinbart, gedeckelt, abgestaffelt, Wirtschaftlichkeitsprüfungen installiert und Qualitäten definiert.
Einen Teil dieser Vorzüge des Sachleistungsprinzips möchte die PKV gern übernehmen. Für die Bundesärztekammer ist das der reine Horror. Sie spricht von einem Dumpingmodell, von der "GKV-isierung der PKV".
Muss das so sein?
Zunächst: Anders als die gesetzliche Krankenversicherung unterliegt die privatwirtschaftlich arbeitende PKV dem Kartellrecht. Nicht die gesamte PKV, sondern nur einzelne Unternehmen wären zu solchen Selektivverträgen befugt. Faktisch kämen nur die Marktführer mit für Ärzte interessanten Patientenzahlen in Frage, solche Verträge anzubieten.
Der Abschluss dieser Verträge ist für Ärzte freiwillig, genauso wie die Selektivverträge in der GKV. Es mag sein, dass dabei auch die Wirtschaftlichkeit der Versorgung eine Rolle spielt - eher ist aber zu erwarten, dass die Versicherungsunternehmen Ärzte und Praxen unter dem Gesichtspunkt von Qualität, Qualifikation, Ausstattung, Service und guter Organisation auswählen, um ihr Image als Player am Markt zu stärken.
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