Sachverständigenrat

Kooperation in der Notfallversorgung, bitte!

Wo soll Kooperation klappen, wenn nicht in der Notfallversorgung? Die Vorschläge des Sachverständigenrats setzen ein Höchstmaß an sektorenübergreifender Zusammenarbeit voraus. Ist das realistisch?.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:

Sie könnte ein Rollenmodell sein für eine funktionierende sektorenübergreifende Versorgung: Die Notfallversorgung ist vom Sachverständigenrat auserkoren worden als Versuchsfeld, wie Kooperation im deutschen Gesundheitswesen funktionieren könnte.

Der Vorschlag der Gesundheitsweisen liegt auf dem Tisch – doch die Protagonisten, die doch eigentlich kooperieren sollen, schlagen unbekümmert aufeinander ein. Millionen Honorar-Euro würden fehlverteilt und landeten bei den Kliniken, obwohl viele Patienten, die in den Notfallambulanzen auftauchen, besser beim niedergelassenen Haus- oder Facharzt aufgehoben wären, schallt es aus der KBV.

Sicherstellungsauftrag – her damit!

Ganz anders der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD). Klinikambulanzen müssten vielerorts in die Bresche springen, weil adäquate Versorgungsstrukturen der KVen fehlten, erklärte jüngst VKD-Präsident Josef Düllings. Angesichts dieser "weißen Flecken" in der ambulanten Notfallversorgung müsse der Sicherstellungsauftrag per Gesetz oder per Zuweisung durch die Länder an die Krankenhäuser gehen. So wie bisher könne man nicht weitermachen, warnt die Deutsche Krankenhausgesellschaft. Im Schnitt koste die Behandlung eines Patienten in der Notfallambulanz 120 Euro, von denen aber nur 32 Euro erstattet würden.

Schwere Zeiten für Kooperation. Fakt ist aber, dass der Status quo steigende Kosten, Überlastung und Unzufriedenheit des Klinik-Personals und eine Kette finanzieller Fehlanreize produziert: Etwa weil es für den Leertransport der Patienten im Rettungswagen kein Geld gibt oder weil die stationäre Aufnahme für die Klinik finanziell attraktiv ist.

Getriggert wird diese Entwicklung offensichtlich von Informationsdefiziten der Versicherten: 67 Prozent der Personen, die in der jüngsten Versichertenbefragung der KBV interviewt wurden, kennen nicht die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (116.117). Gefragt danach, wohin sie sich wenden, wenn sie nachts oder am Wochenende medizinische Hilfe benötigen, antworteten 47 Prozent: an die Krankenhausambulanz.

Bereitschaftsdienst? Nie gehört!

Im Jahr 2006 waren es noch – nur – 29 Prozent. Der ärztliche Bereitschaftsdienst hat insbesondere unter den 18- bis 29-Jährigen einen Randgruppenstatus: Ganze 15 Prozent in dieser Gruppe würden sich bei Gesundheitsproblemen an den ärztlichen Bereitschaftsdienst wenden.

Zusätzlich angeheizt wurde die Debatte vor wenigen Tagen von einer Studie des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI). Die Wissenschaftler haben nach eigenen Angaben berechnet, dass Notaufnahmen im Schnitt nur 1,7 Patienten pro Stunde versorgen. Das provozierte bei KBV-Chef Dr. Andreas Gassen die Frage, "ob hier nicht Synergien genutzt werden können". Vor diesem Hintergrund setzt der Sachverständigenrat bei seinem Vorschlag auf die "Bushaltestellenpädagogik": Die Patienten sollten abgeholt werden, wo sie ohnehin hingehen: in die Notfallambulanz, wo sich Klinik und KV einen "Tresen" teilen. An diesem zentralen Empfang des integrierten Notfallzentrums soll dann eine Triage mit Blick auf die Dringlichkeit der Versorgung erfolgen. Hier sollte, so der SVR, möglichst ein breit weitergebildeter Allgemeinmediziner mit notfallmedizinischer Erfahrung arbeiten. In einzelnen Krankenhäusern gibt es dieses "Ein-Tresen-Konzept" bereits.

Die Vorschläge der Sachverständigen gehen aber noch viel weiter. Sie plädieren für Versorgungspfade, die von einer einheitlichen sektorenübergreifenden Dokumentation begleitet werden. Einen Sofort-Termin im Integrierten Notfallzentrum soll es nur bei vorherigem Anruf in der – wenn möglich – integrierten Leitstelle geben. Anderenfalls muss der Versicherte halt länger warten. Dabei sieht der Rat – zumindest gegenwärtig – von der Empfehlung ab, die Patientensteuerung durch eine finanzielle Eigenbeteiligung zu flankieren.

Ans Eingemachte gehen die SVR-Ideen auch bei der Finanzierung der Notfallzentren. Hier empfiehlt der Rat einen eigenen Finanzierungstopf, der anteilig aus Klinikbudgets und der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung der Vertragsärzte gespeist würde. Das Notfallzentrum sollte zwar gemeinsam von KV und Krankenhaus getragen werden, Betreiber aber sollte allein die KV sein. Das dürfte den Akteuren der Selbstverwaltung ein Höchstmaß an Kooperationsbereitschaft abverlangen. Zumindest aktuell ist die noch nicht in Sicht.

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