Über zehn Jahre VÄndG

6 Punkte, wo die neuen Spielregeln für Ärzte wirken

Vor über zehn Jahren machte sich der Gesetzgeber daran, flexiblere Strukturen für die Niederlassung zu schaffen und Kooperationen stärker zu fördern. Zum 1. Januar 2007 trat das zugehörige Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) in Kraft. Der richtige Schachzug, wie eine Umfrage unter den KVen zeigt: Die neuen Möglichkeiten werden rege genutzt.

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:
6 Punkte, wo die neuen Spielregeln für Ärzte wirken

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Lob an den Gesetzgeber kommt selten vor, für das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) spricht es ihm aber die Mehrheit der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) aus. Das Gesetz sei "ein großer Schritt in die richtige Richtung" gewesen, heißt es etwa vonseiten der KV Westfalen-Lippe (KVWL). Die Potenziale der ambulanten Versorgung könnten durch "die gezielte Liberalisierung der Berufsausübung" effizienter erschlossen werden.

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In der Tat hat der Gesetzgeber für Vertragsärzte und -psychotherapeuten ganz neue Formen des Arbeitens und auch der Kooperation geschaffen. Es gibt aber auch Kritik – denn gerade die Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), die auch den stationären Sektor stärker einbeziehen, verändern die Versorgungslandschaft nicht nur im positiven Sinne.

Zugang zum Facharzt gesichert

Kein Massenphänomen, aber dennoch eine wichtige Stütze der Versorgung sind die Zweigpraxen. Sie ermöglichen es Ärzten, an mehreren Orten tätig zu werden. Laut KVWL machen diese Standorte gerade die fachärztliche Versorgung für viele Patienten weiterhin erreichbar. Aus Thüringen ist zu hören, dass sie einen Beitrag dazu leisten, dass es nach wie vor "kein Thüringer weiter als zehn Kilometer bis zur nächsten Arztpraxis" hat.

Dabei gehen auch die KVen mitunter kreativ mit den neuen Regeln um: In Westfalen-Lippe hat sich etwa die "Versorger-Filiale" als Ultima Ratio der Sicherstellung etabliert. Es handelt sich dabei um eine Zweigpraxis, die mit einem angestellten Arzt in Vollzeit besetzt ist – "und damit eben nicht nur ein zeitlich begrenztes Versorgungsangebot des Betreibers des Hauptstandortes darstellt", so die KV. Inzwischen gibt es 168 solcher Versorger-Filialen in der KV-Region.

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Attraktiver für junge Mediziner

Ob nun eine Tätigkeit in Teilzulassung oder als angestellter Arzt in einer Vertragsarztpraxis – die neue Vielfalt der Optionen hat den ambulanten Sektor und vor allem die Arbeitsbedingungen in diesem nach Angaben der KVen für junge Ärzte attraktiver gemacht. Dadurch wurde die Möglichkeit, der vertragsärztlichen Arbeit in Teilzeit nachzugehen, deutlich vereinfacht, und dem Wunsch der jüngeren Ärztegeneration, "nach besserer Vereinbarkeit von Beruf und Familie Rechnung getragen", berichtet die KV Sachsen. In Sachsen arbeiten inzwischen 338 Ärzte und Psychotherapeuten auf einer anteiligen Zulassung, Mitte 2008 seien es sachsenweit noch neun gewesen, 2012 bereits 84 Ärzte und Psychotherapeuten. Diese Maßnahme habe auch dazu beigetragen, die Versorgung in manchen Fachgebieten zu stabilisieren, sagt die KV Sachsen sehr deutlich.

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Trend zur Anstellung

 In allen KV-Regionen ist die Zahl der angestellten Ärzte seit Inkrafttreten des VÄndG kontinuierlich gestiegen. Die KV Hessen berichtet, dass im Jahr 2007 der Anteil der angestellten Ärzte bei den Fachärzten noch bei fünf Prozent lag, 2016 waren es bereits 27 Prozent. Bei den Hausärzten hat sich der Anteil der angestellten Ärzte von zwei Prozent in 2007 auf 15 Prozent im Jahr 2016 erhöht.

Ein Trend, von dem Praxisabgeber offenbar profitieren und so die Schnittstelle zwischen abgebendem Arzt und jungem Nachfolger besser schließen können: Laut der KV Sachsen dient die Möglichkeit der Anstellung nämlich des Öfteren als gute Einstiegsmöglichkeit im Rahmen der Praxisübernahme. Denn so können junge Ärzte langsam in die neue wirtschaftliche Verantwortung reinwachsen.

Versorgungsstärkend wirkt zudem die Möglichkeit, auch Ärzte anderer Fachgebiete oder Psychotherapeuten anzustellen. Dabei sind allerdings bestimmte rechtliche Vorgaben zu beachten, mahnt die KV Rheinland-Pfalz. Ohne diese neue Möglichkeit der Anstellung wäre "eine ausreichende Versorgung vermutlich nicht mehr sicherzustellen", lautet die Einschätzung der KV Schleswig-Holstein.

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MVZ - ein zweischneidiges Schwert

Die MVZ sollten ebenfalls zur Sicherung der ambulanten Versorgung dienen und die Kooperation von Ärzten stärken. Ein Hilfsmittel, dass die KVen durchaus zwiespältig bewerten. Nach Beobachtungen der KV Westfalen-Lippe sind MVZ ein Vehikel hin zu einer zunehmenden "Industrialisierung" der ambulanten Versorgung, da Konzerne Arztsitze kaufen und dann eine lukrative, hochspezialisierte fachärztliche Versorgung organisieren würden. Dadurch würden in der fachärztlichen Grundversorgung benötigte Arztsitze blockiert.

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Wer besetzt nach?

Eine Entwicklung, die auch die KV Mecklenburg-Vorpommern kritisiert. Dabei sieht die KV im Nordosten noch ein Problem: Auch die starke Zunahme der angestellten Ärzte vollziehe sich überwiegend in MVZ von Kliniken oder Kapitalgesellschaften. Hier werde die gesetzliche Regelung des Verzichts auf Zulassung gegen Anstellung genutzt: Das heißt, potenzielle Praxisabgeber lassen sich beim MVZ anstellen und überlassen diesem dann ihre Zulassung. "So liegt der Altersdurchschnitt der angestellten Ärzte auch bei über 51 Jahren", so die KV. Aber es gibt auch positive Seiten: Die KV Schleswig-Holstein hat sich etwa finanziell am kommunalen MVZ auf Pellworm und weiteren Einrichtungen beteiligt, um die ambulante Versorgung sicherzustellen.

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So regelt es das Gesetz: So regelt es das Gesetz: Mit dem VÄndG hat der Gesetzgeber auch die bis dato geltende Altersgrenze von 68 Jahren für die vertragsärztliche Tätigkeit gestrichen. Allerdings nur in Regionen mit einer manifesten oder drohenden Unterversorgung.

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