Agenda 2018

Wo sind die Architekten für den Koalitionskonsens?

Bis zum fertigen Regierungsprogramm dauert es noch. Was genau drinstehen wird, hängt auch von der Art der Kooperation der nächsten Regierung ab. Doch in der Gesundheitspolitik wartet schweres Gepäck. Reformen müssen stets mehrere Sektoren im Blick haben.

Anno FrickeVon Anno Fricke und Florian StaeckFlorian Staeck Veröffentlicht:

Wer immer regiert – er wird auf die gesundheitspolitischen Hinterlassenschaften der alten Groko treffen – eine Auswahl an Reformbaustellen:

  1. GKV-Finanzierung: Bei den Kassenfinanzen hat sich die alte Koalition über die Zeit gerettet, weil der Vorrat an gemeinsamer Programmatik schon früh aufgebraucht war. Der Kompromiss von Union und SPD war so verquast wie der Name: Finanzstruktur- und Qualitätsweiterentwicklungsgesetz (FQWG). Die SPD schaffte die "kleine Kopfpauschale" ab und erhielt dafür einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Die Union bekam bei diesem Deal den auf 7,3 Prozent eingefrorenen Arbeitgeberanteil. Alle Versuche, zur Beitragsparität zurückzukehren, sind seitdem gescheitert. Die SPD blieb in der Groko vertragstreu. Wie das Szenario eines Konsenses zwischen Union und SPD aussehen könnte, ist unklar. Hoch gehandelt wird der "Hamburger Weg", Beamten einen beihilfefähigen Tarif in der GKV anzubieten. Die Kassen würden originäres PKV-Terrain erobern. Zweifelhaft ist, ob das auch die Länderfinanzminister freut. Denn in der Vergangenheit scheiterten derartige Vorhaben an Mehrkosten der Länder.
  2. Morbi-RSA: Bei keinem Streitthema gehen die Wahrnehmungen so weit auseinander wie beim Risikofinanzausgleich der Kassen. Für den amtierenden Gesundheitsminister ist alles in bester Ordnung. Angesichts gestiegener Rücklagen wünscht er sich sinkende Zusatzbeiträge und "attraktive Leistungen" der Kassen. Daran gemessen stammt die Einschätzung von Barmer-Chef Christoph Straub aus einer Parallelwelt. Er warnt, einige große Kassen würden nur durch die gute Konjunktur getragen, befänden sich aber in gefährlicher Schieflage. Alle Kassenverbände jenseits des AOK-Lagers beklagen, bei den Deckungsbeiträgen für Leistungsausgaben gehe die Schere immer weiter auf: Für das AOK-System ergebe sich im Vorjahr eine Überdeckung von mehr als 1,5 Milliarden Euro, bei den Ersatzkassen belaufe sich die Unterdeckung auf fast eine Milliarden Euro. Von daher konnte auch ein Expertengutachten im Auftrag des Bundesversicherungsamtes wenig zur Konsensstiftung beitragen. Die nächste Koalition kommt um das unbequeme Thema Morbi-RSA nicht herum.
  3. Pflege: Nach den Pflegereformen ist vor der Pflege-Personalreform. Die Alterung der Gesellschaft und die Morbidität treiben den Personalbedarf. Fachleute schätzen, dass auf den Stationen der Kliniken rund 100.000 Pflegekräfte fehlen. In den Altenheimen könnten laut Statistischem Bundesamt schon bis in sieben Jahren rund 140.000 Pflegekräfte fehlen. Dies gilt aber nur, wenn die Menschen länger gesund bleiben und am Ende ihres Lebens kürzer pflegebedürftig sind. Die Reaktion der zurückliegenden großen Koalition darauf ist pure Prokrastination. Ab 2019 soll es Personaluntergrenzen in den Kliniken geben. Die sollen von Deutscher Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband verhandelt werden, also von Arbeitgebern und Kostenträgern. Ein Schelm, wer hier Böses denkt. Die Aufwertung der Pflegeberufe hat die Koalition in eine Warteschleife bis 2026 geschickt. Dann sind sowohl die nächste als auch die übernächste Regierung nicht mehr aktuell.
  4. Sektorenübergreifende Versorgung: Ein Dauerbrenner ist die Überwindung der Sektorengrenzen, die seit Jahrzehnten nur in Trippelschritten vorankommt. In die zurückliegende Legislatur fällt zum Beispiel die Einführung eines Entlassmanagements, das Krankenhausärzten ermöglicht, den Patienten ein Rezept für Medikamente und eventuell häusliche Pflegebetreuung mitzugeben oder auch eine Krankschreibung auszustellen. Nett, aber eben nur ein Trippelschritt. Weiter ausgreifen will da Baden-Württemberg. In drei bodenseenahen Landkreisen erheben die Schwaben Daten und beobachten die Schnittstellen. Die Ergebnisse werden im kommenden März erwartet.
  5. Angleichung der Honorarsysteme: Bürgerversicherung oder Aufhebung einer vermeintlichen Zweiklassenmedizin? Über die Begrifflichkeiten streiten die möglichen Koalitionspartner. Aber nur ein bisschen: Sehr nahe sind sich Union und SPD bei dem Gedanken, den EBM der Vertragsärzte und die Gebührenordnung für privat abrechnende Ärzte zu vereinheitlichen. So solle und könne die gefühlte Bevorzugung von Privatpatienten aufgehoben werden, heißt es. Vielleicht ist es aber so, dass die Angleichung der Vergütung die Möglichkeiten erweitern würde, ambulante und stationäre Kapazitäten gemeinsam und sektorenübergreifend zu planen. Was natürlich zu Krankenhausschließungen führen könnte. Aber das will man dem Wahlvolk nicht so deutlich unter die Nase reiben.
  6. Qualitätsoffensive: Um dem aufgeblähten stationären Sektor zu Leibe zu rücken, hat die vergangene GroKo die Qualitätsoffensive Krankenhaus anlaufen lassen. Ziel ist unter anderem die Entwicklung von Qualitätsindikatoren durch die Selbstverwaltung, die beim Bettenabbau helfen sollen. Schon wird gewarnt, dass der GBA, genauer seine Trägerorganisationen, damit überfordert sein könnten, für die Länder ersatzweise Strukturpolitik zu betreiben. Ein wunderbares Feld für eine große Koalition, endlich einmal Tacheles zu reden.

Infosplitter

  1. Das Pflegeberufegesetz lässt den Pflegeschülern die Wahl zwischen einer generalistischen Ausbildung und einer Ausbildung mit der Spezialisierung zum Altenpfleger oder zum Kinder- und Jugendkrankenpfleger.
  2. Personalvorgaben gibt es bislang für Frühchenstationen. Untergrenzen gelten als wenig erforscht. In Deutschland versorgt eine Pflegekraft im Schnitt 13 Patienten, hat die Gewerkschaft Verdi ermittelt. In der Schweiz und Schweden sind es acht, in den Niederlanden nur sieben.
  3. 1950 Krankenhäuser gibt es circa in Deutschland. Sie halten knapp 500.000 Betten vor.
  4. Sechs Milliarden Euro im Jahr bezahlt die private Krankenversicherung den Ärzten mehr, als wenn alle Leistungen nach EBM abgerechnet würden.

Lesen Sie dazu auch: Gesundheitswesen: Qualitätssicherung von Misstrauen beherrscht Finanzausgleich: Gutachten weicht Kassen-Fronten nicht auf Wahlfreiheit: Beamte in die GKV? Kostenneutral wird das schwerlich Versorgungsplanung: Das Ganze im Blick Beitragsparität: SPD schwört der Union "Vertragstreue" Pflegeberufegesetz: Vom Reformprojekt bleibt die Generalistik als Resterampe

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