"Patientenrechtegesetz kodifiziert bereits geltendes Recht"

Wie aus den jetzt vorgelegten Eckpunkten ein fertiges Patientenrechtegesetz wird, dürfte Ärzte noch eine Weile beschäftigen. Knackpunkt ist der künftige Umgang mit Behandlungsfehlern der Leistungserbringer.

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BÄK-Vize Montgomery: "Die Eckpunkte des Gesetzes sind für Ärzte unschädlich."

BÄK-Vize Montgomery: "Die Eckpunkte des Gesetzes sind für Ärzte unschädlich."

© Müller-Stauffenberg / imago

BERLIN (sun/af). Jetzt wird es also ernst: Das Patientenrechtegesetz soll noch in diesem Jahr kommen. Die entsprechenden Eckpunkte wurden am Dienstag in Berlin vorgestellt (wir berichteten).

Viel ändert das Gesetz nicht - weder für Patienten noch für Ärzte. Für die einen werden die bisher über das Sozial- und Strafrecht sowie das Bürgerliche Gesetzbuch verstreuten Paragrafen zu den Patientenrechten gebündelt.

Die Ärzte müssen mit einer Kodifizierung der von den Gerichten bei Behandlungsfehlern heute schon geübten Rechtsprechung rechnen.

Die Bundesärztekammer (BÄK) bewertet das Gesetzesvorhaben als "vernünftig". "Die Eckpunkte des Gesetzes sind für Ärzte unschädlich," sagt Dr. Frank Ulrich Montgomery, der Vizepräsident der Bundesärztekammer.

Der Behandlungsvertrag kommt ins BGB

Aber es gibt auch einige Neuerungen: Unter anderem soll der Behandlungsvertrag in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen werden. Dies sei bisher nicht gesetzlich geregelt, heißt es in dem Eckpunktepapier.

Behandlungsverträge kommen nicht nur zwischen Ärzten und Patienten, sondern auch zum Beispiel zwischen Heilpraktikern, Hebammen, Psycho- und Physiotherapeuten und ihrer Kundschaft zustande. Darin soll vor allem geregelt werden, dass Patienten "verständlich und umfassend" informiert werden sollen.

Zudem sei auf die Kosten für Heilbehandlungen hinzuweisen, die nicht von den Kassen übernommen werden. "Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung", sagte Dr. Stefan Etgeton Bundeszentrale Verbraucherverband der "Ärzte Zeitung".

Auch die Aufklärungs- und Dokumentationspflicht soll - geht es nach den Eckpunkten - in das Gesetz aufgenommen werden. Das bedeutet, dass im Streitfall der Behandelnde die ordnungsgemäße Aufklärung der Patienten beweisen muss.

Zudem soll Patienten das Recht gewährt werden, Einblick in ihre Patientenakte zu nehmen, und diese - auf eigene Kosten - zu kopieren. Das Recht habe der Patient heute schon, so Etgeton. Allerdings führe es in der Praxis immer wieder zu Schwierigkeiten.

Kassen müssen künftig innerhalb einer bestimmten Frist Anträge auf Leistungen und Hilfsmittel bearbeiten. Geschehe dies nicht, gelte die Leistung als genehmigt. Auch Bewilligungsverfahren von Sozialversicherungsträgern sollen verkürzt werden.

"Was fehlt ist die Ausweitung auf die private Krankenversicherung", kritisierte Etgeton. Auch dort gebe es immer wieder Probleme mit langen Bearbeitungszeiten.

Krankenkassen sollen bei Behandlungsfehlern helfen

Die Kassen werden der Gesetzesvorlage zufolge künftig "stringenter" den Versicherten zur Seite stehen müssen, wenn ein Verdacht auf einen Behandlungs- oder Pflegefehler vorliegt. Bisher war dies eine "Kann-Bestimmung".

Pauschale Zusatzkosten erwarten die gesetzlichen Krankenkassen durch diese Leistungsausweitung nicht, sagte der Sprecher des GKV-Spitzenverbandes Florian Lanz der "Ärzte Zeitung".

Zwar seien steigende Verwaltungskosten aufgrund steigender Gutachtertätigkeit möglich, so Lanz. "Wir sind aber optimistisch, im Gegenzug auch zu sparen", sagte Lanz. Schließlich würde bei Behandlungsfehlern auch die Leistungserbringerseite belastet

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Bei wem liegt die Beweislast?

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