Uneins bei Patientenrechten

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Der Berliner Kammerpräsident Dr. Günther Jonitz hofft darauf, dass das Patientenrechtegesetz eine gesellschaftspolitische Debatte eröffnet.

Der Berliner Kammerpräsident Dr. Günther Jonitz hofft darauf, dass das Patientenrechtegesetz eine gesellschaftspolitische Debatte eröffnet.

© K. Friedrich, Ärztekammer Berlin

BERLIN (juk). Das geplante Patientenrechtegesetz ist nach Auffassung des Berliner Kammerpräsidenten Dr. Günther Jonitz keine ursachenadäquate Lösung für die Probleme im Gesundheitswesen. Das Gesetz könne aber der Auftakt einer gesellschaftspolitischen Debatte sein, meine Jonitz auf dem 12. Medizinrechtstag in Berlin.

Höchstes politisches Ziel im Gesundheitswesen sei die Kostendämpfung. Vor allem in Kliniken führten Personalabbau und Ärztemangel dazu, dass Pflegekräfte und Personal keine Zeit mehr hätten.

Das führe zu übermäßiger Belastung und damit zu Fehlern. "Kosten und Budgets sind wichtiger als Qualität und Sicherheit", so Jonitz.

Politik soll positive Anreize setzen

Das verursache Motivationsverlust, Burn-out und Ärztemangel. Die Politik täte aber weiterhin nichts, um "Menschen und das System zu befähigen, positive Anreize zu setzen". Jonitz: "Was ist wichtiger: ein Passagierrechtegesetz oder ein besserer Kapitän?"

Jonitz äußerte jedoch seine Hoffnung, dass das Patientenrechtegesetz nicht das Ende, sondern der Beginn einer gesellschaftspolitischen Debatte werden könne.

Arztrechler für Patientenrechtegesetz

Für ein Patientenrechtegesetz sprach sich Arztrechtler Dieter Hart, Professor an der Universität Bremen, aus. Das gäbe Rechtssicherheit und Rechtskultur und sorge für Transparenz. Der Schwerpunkt des Gesetzes solle auf der Patientensicherheit liegen.

Es solle deshalb die verbindliche Einführung von Risikomanagement und Beschwerdemanagement vorsehen, Fehlerberichtssysteme ermöglichen und unterstützen sowie ein Recht auf gute Organisation einführen, postulierte Hart.

Einen weiteren Vorschlag hatte Rechtsanwalt Karl Otto Bergmann bezüglich der künftigen Regelungen zur ärztlichen Berufshaftpflichtversicherung. Hier solle eine Pflichtversicherung mit angemessener Mindestdeckung, einem Quotenvorrecht für den Geschädigten und einer persönlichen Haftungsbegrenzung des Arztes auf die Deckungssumme eingeführt werden.

Elß: Rechte von Privatpatienten und Pflegebedürftiger sollen geregelt werden

Dörte Elß von der Verbraucherzentrale Berlin wies darauf hin, dass in dem angestrebten Gesetz auch Rechte von Privatpatienten sowie Pflegebedürftiger geregelt werden sollten.

"Und ich hoffe, dass in das Gesetz die im Grundlagenpapier vorgesehene Verpflichtung reinkommt, dass Kassen ihre Versicherten bei Verdacht auf Behandlungsfehler unterstützen müssen", so Elß.

Das geplante Patientenrechtegesetz wird Patienten-Klagen gegen Ärzte wohl nicht ungeheuer einfacher oder erfolgreicher machen als bisher. Insoweit haben Mediziner nicht viel zu fürchten.

Noch kein Gesetzentwurf

Ein Gesetzentwurf für ein Patientenrechtegesetz existiert noch nicht. Die Debatten entzünden sich allein an den Vorschlägen, die das Grundlagenpapier enthält, das im März vom Bundesjustiz- und -gesundheitsministerium vorgelegt wurde.

Sie sehen unter anderem Regelungen zum Behandlungsvertrag, zur Förderung von Fehlervermeidungskulturen und die Kodifikation eines umfassenden Haftungssystems vor, das wahrscheinlich die bisherige Rechtsprechung widerspiegeln wird.

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