Länder fordern mehr Schutz für Patienten

Zehn Bundesländer haben Eckpunkte für ein Patientenrechtegesetz vorgelegt. Der Schwerpunkt: Patienten sollen künftig mehr Schutz vor Behandlungsfehlern erhalten. Der Patientenbeauftragte Wolfgang Zöller hat Zweifel an der Umsetzbarkeit.

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Wolfgang Zöller: In der Praxis sind Teile der Eckpunkte der Länder nicht realisierbar.

Wolfgang Zöller: In der Praxis sind Teile der Eckpunkte der Länder nicht realisierbar.

© BMG

BERLIN (sun). Seit etwa 20 Jahren wird über ein mögliches Patientenrechtegesetz diskutiert, im März hat der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), Eckpunkte dazu vorgelegt. Noch in diesem Jahr sollte ein Gesetz verabschiedet werden. Das ist bisher nicht erfolgt.

Diese Zeitverzögerung haben die Ländern nun scharf kritisiert und selbst gehandelt: In einem Eckpunktepapier fordern die zehn von SPD und Grünen geführten Bundesländer mehr Rechte für Patienten gegenüber Ärzten und Kassen. Die unionsgeführten Länder sind bisher nicht an den Vorschlägen beteiligt.

Patienten bekommen Recht auf Zweitmeinung

Geht es nach den Wünschen der Gesundheitsminister und -senatoren der Länder, sollen die Patienten im Falle eines Behandlungsfehlers mehr Schutz erhalten. Mit einem Härtefallfonds solle zudem diesen Patienten "unbürokratisch" geholfen werden, betonte Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD).

Kontrollmechanismen sollen sicherstellen, dass Ärzte ausreichend haftpflichtversichert seien. Darüber hinaus wollen die Länder, dass Patienten das Recht erhalten, durch eine neutrale Institution beraten zu werden.

Auch mehr Aufklärung und Patientenbrief als gesetzlich festgeschriebenes Recht

Auch eine ärztliche Zweitmeinung, eine umfassende Aufklärung und ein Patientenbrief mit Therapieinformationen sollen den Patienten per Gesetz zustehen. Ziel sei ein mündiger Patient, so Prüfer-Storcks.

"Nur ein informierter Patient kann auf Augenhöhe mit dem Arzt über seine Therapie entscheiden", ergänze Nordrhein-Westfalens Gesundheitsministerin Barbara Steffens.

Kassen und Kassenärztliche Vereinigungen sollen verpflichtet werden, eine Behandlung in einer "angemessenen Frist" zu ermöglichen.

Dem Patientenbeauftragten machen die Länder mit ihrem Vorstoß ordentlich Dampf: "Wenn die Bundesregierung jetzt nicht handelt, kann aus den Eckpunkten auch eine Gesetzesinitiative werden", betonte Prüfer-Storcks.

Patientenbeauftragter sieht sich auf dem richtigen Weg

Zöller blieb dennoch gelassen. Teile der Eckpunkte klängen "beim ersten Hören gut gemeint", in der Praxis seien sie aber nicht realisierbar. Teils würden sie für die Versicherten sogar nachteilig sein.

"Ich kann doch nicht Versicherte den Haftungsfonds für Ärztefehler bezahlen lassen", sagte er mit Blick auf den geplanten Härtefallfonds für die Opfer von Behandlungsfehlern.

Den Eckpunkten zufolge soll der Fonds neben Steuermitteln und Beiträgen aus der Ärztehaftpflicht auch von den Kassen finanziert werden. Von den Zuzahlungen der Patienten in Kliniken sollen pro Tag zwei Euro in den Fonds fließen.

Gesetzesvorhaben juristisch wasserdicht

Darüber hinaus sei sein Gesetzesvorhaben auch juristisch wasserdicht: "Wir haben im Gegensatz zu den Ländern mit allen maßgeblichen Beteiligten und im Einvernehmen mit dem Justizministerium Gespräche geführt", sagte Zöller der "Ärzte Zeitung".

Auf dieser Grundlage sei der Referentenentwurf entstanden, der nach seinen Worten am 1. Juli 2012 in Kraft treten soll.

Lob kommt hingegen von den Kassen. Der AOK-Bundesverband begrüßte die Vorschläge. Wenn der Patient schon vor der Behandlung gut Bescheid wisse, könnten Streit und juristische Auseinandersetzungen künftig besser vermieden werden.

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