Patientenrechte

Kommt der Härtefallfonds nun doch?

Der Weiße Ring als Vorbild: Geht es nach dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung, sollte ein Härtefallfonds für Betroffene von Behandlungsfehlern eingeführt werden - und zwar als Stiftungslösung. Bislang ist er im Patientenrechtegesetz nicht vorgesehen. Schwenkt die Regierung jetzt um?

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Wolfgang Zöller, Patientenbeauftragter der Bundesregierung, spricht sich für den Härtefallfonds aus.

Wolfgang Zöller, Patientenbeauftragter der Bundesregierung, spricht sich für den Härtefallfonds aus.

© Reiner Zensen / imago

BERLIN (sun). Einen Härtefallfonds für Betroffene von Behandlungsfehlern soll es eventuell doch bald geben. Das hat der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), angekündigt.

Im Entwurf des Patientenrechtegesetzes, der Ende September erstmals im Bundestag beraten wurde, ist ein solcher Fonds bislang nicht vorgesehen. Das hatte die Opposition scharf kritisiert.

Ihrer Ansicht nach soll ein Härtefallfonds vor allem dann den Betroffenen mit finanziellen Mitteln helfen, wenn Verfahren zu Behandlungsfehlern unzumutbar lange dauern oder kein sicherer Nachweis für die Schadensursache gefunden werden kann.

Auch der Patientenbeauftragte Zöller sprach sich jetzt erneut für einen Härtefallfonds aus. Dafür gebe es unterschiedliche Ansatzpunkte: "Ich könnte mir eine Stiftungslösung vorstellen", sagte Zöller der "Ärzte Zeitung".

Denkbar sei auch eine Lösung wie beim Weißen Ring - einer Stiftung für Opfer von Gewalttaten, die sich unter anderem über Spenden und Mitgliedsbeiträge finanziert.

Vorab seien jedoch noch viele Einzelfragen zu lösen: "Wer entscheidet zum Beispiel, wer was bekommt? Wer entscheidet über die Höhe?", so der Patientenbeauftragte.

Zurzeit würden noch die verschiedenen Möglichkeiten untersucht. Der Härtefallfonds muss aus seiner Sicht in jedem Fall sauber finanziert sein. Er wolle keinen Fonds einführen, den alleine die Patienten zahlen müssten.

"Mehr Transparenz und Rechtssicherheit"

Zöller verteidigte das geplante Patientenrechtegesetz gegen Kritik. "Für die Patienten entsteht mehr Transparenz und mehr Rechtssicherheit", sagte Zöller.

Vor allem wehrte er sich gegen den Vorwurf, das geplante Gesetz schütze Patienten nicht ausreichend vor Manipulationen der Patientenakten.

Diese Kritik äußerte unter anderem Eugen Brysch, Chef der Deutschen Hospiz Stiftung: "Solange eine Akte nicht im Rechtsverkehr ist, kann der Arzt mit der Akte machen, was er will." Diese Form von Manipulation sei nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit.

Zöller widersprach: Dieser Punkt sei eindeutig im Entwurf geregelt. Dort heißt es: "Berichtigungen und Änderungen von Eintragungen in der Patientenakte sind nur zulässig, wenn der ursprüngliche Inhalt erkennbar bleibt."

Zudem könnten Patienten künftig ein kostenfreies medizinisches Gutachten von ihren Kassen erhalten, so Zöller. Die Kritik an dem Gesetzentwurf reißt dennoch nicht ab: Vor allem Opposition und Verbraucherschützer kritisieren immer wieder, dass es keine generelle Beweislastumkehr geben soll.

Susanne Mauersberg von der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte betont: "Die Beweislast liegt zu 100 Prozent beim Patienten, die Beweismittel hält zu 100 Prozent der Arzt."

Zöller lässt diese Kritik nicht gelten: "Wer mehr Beweilastumkehr will, muss dann auch sagen, wie er sie umsetzen will." Ansonsten laufe man Gefahr, dass in Deutschland wirklich eine Passivmedizin entstehe.

Der Entwurf des Gesetzes wurde Ende September erstmals im Bundestag beraten. Es soll noch 2012 verabschiedet werden.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Nicht im Kleinklein verlieren

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