Endspurt

Entscheidung im PID-Streit naht

Vor der Abstimmung des Bundesrats am Freitag über die PID melden sich Befürworter und Gegner der Verordnung.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Licht ins Dunkel - wird der Bundesrat am Freitag bringen.

Licht ins Dunkel - wird der Bundesrat am Freitag bringen.

© Waltraud Grubitzsch /dpa

BERLIN. Kurz vor der Abstimmung des Bundesrats am Freitag über die Präimplantationsdiagnostik (PID) haben sieben Bundestagsabgeordnete aller Fraktionen erneut für Änderungen am Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums geworben.

Die Vorlage sei "unzureichend" und nicht deckungsgleich mit den ursprünglichen Aussagen der PID-Befürworter.

Im Frühsommer 2011 hatte sich der Bundestag mehrheitlich auf einen interfraktionellen Gesetzentwurf verständigt, der die PID im Grundsatz verbietet und nur eng begrenzte Ausnahmefälle zulässt.

Der BMG-Entwurf würde dagegen einer "breiten Anwendung der PID Tür und Tor öffnen", heißt es in einer Erklärung von Johannes Singhammer (CSU), Ulla Schmidt (SPD), Birgitt Bender und Harald Terpe (Grüne), Pascal Kober (FDP), Katrin Vogler (Die Linke) und Günter Krings (CDU).

Die Abgeordneten wollen die Zahl der PID-Zentren auf bundesweit zwei bis drei begrenzen und nur eine bundesweite Ethikkommission etablieren. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats hat ähnliche, aber weniger weitreichende Empfehlungen formuliert.

Die Parlamentarier werben außerdem für eine präzise statistische Erhebung. Die PID-Zentren müssten laut Verordnungsentwurf nur melden, ob eine genetische Disposition der Eltern oder eine Chromosomen-Anomalie zu erwarten war sowie den Vererbungsmodus einer Erbkrankheit.

Auch der Deutsche Ethikrat habe kritisiert, dass sich so eine stillschweigende Ausweitung des Indikationsspektrums nicht kontrollieren lasse, erinnern die sieben Abgeordneten.

Mehrere medizinische Fachgesellschaften, unter ihnen die Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) sowie der Bundesverband Reproduktionsmedizinischer Zentren (BRZ), warnen dagegen vor einer "Revision" des Gesetzes.

Seit Verabschiedung des PID-Gesetzes seien bereits 19 Monate vergangen. Wenn der Bundesrat die Verordnung stoppt, müssten betroffene Paare "wie bisher Deutschland verlassen, um eine sinnvolle Behandlung im Ausland zu erhalten", heißt es.

Aus Sicht der Fachgesellschaften ist eine Ausweitung der Indikationen für eine PID nicht zu erwarten. Die Kriterien für einen Gentest seien im Gesetz "fixiert".Auch der von Kritikern befürchtete "Kommissionstourismus" gibt den Fachgesellschaften kein Anlass zur Sorge.

Hintergrund ist die Annahme, betroffene Paare würden die Ethikkommission mit der "liberalsten" Spruchpraxis wählen, um die Genehmigung für eine PID zu erhalten.

In der Praxis sei es aber "kaum zu erwarten, dass sich eine Ethikkommission in Kenntnis eines ablehnenden Vorbescheides einer anderen Kommission ausdrücklich gegen diese Entscheidung wendet", heißt es in dem Papier.

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