Biosimilars

Option in Warteposition

Biosimilars können einen wichtigen Beitrag zur Versorgung leisten. Doch das Einsparpotenzial durch Biosimilars bleibt bisher weitgehend ungenutzt. In einem aktuellen Leitfaden spricht sich auch die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft für die Verordnung von Biosimilars aus.

Von Taina Ebert-Rall Veröffentlicht:
Zwischen 22 und 41 % beträgt – je nach Region – der Anteil an der Biosimilar-Verordnung nach Tagesdosen.

Zwischen 22 und 41 % beträgt – je nach Region – der Anteil an der Biosimilar-Verordnung nach Tagesdosen.

© Grafik Ärzte Zeitung

Allein 2016 haben die gesetzlichen Krankenkassen 77 Millionen Euro durch die Umstellung von Biologika-Originalen auf Biosimilars eingespart. Das bildet aber nur ein Viertel des gesamten Potenzials ab. Bei konsequenter Umsteuerung auf Biosimilars hätten im vergangenen Jahr weitere 214 Millionen Euro eingespart werden können. Das zeigen Berechnungen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO).

"Patienten können mit Biosimilars ohne Qualitätsverlust deutlich günstiger versorgt werden. Wie der Blick auf die Umsätze 2016 zeigt, besteht bei den Verordnungszahlen jedoch noch viel Luft nach oben", so Helmut Schröder, stellvertretender WIdO-Geschäftsführer. Das sieht auch die AkdÄ in ihrem im Juli veröffentlichten Leitfaden "Biosimilars" so: "Im Vergleich zu den jeweiligen Referenzarzneimitteln sind die Biosimilars meist kostengünstiger", heißt es darin. Und weiter: "Der Markteintritt des ersten Biosimilars – mitunter bereits vor seinem Markteintritt – führt über einen Preiswettbewerb zur Reduktion des Preises des Referenzarzneimittels. Genauso wie bereits Generika können Biosimilars dadurch zur Verringerung der Ausgaben im Arzneimittelbereich beitragen. Um die Vertragsärzte dabei zu unterstützen, durch Nutzung wirtschaftlicher Versorgungsalternativen vorhandene Wirtschaftlichkeitsreserven zu erschließen, sind regionale Zielvereinbarungen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen beschlossen worden."

Biologika-Umsatz verdoppelt

In den vergangenen zehn Jahren haben sich die Bruttoumsätze für Biologika nach WIdO-Angaben mehr als verdoppelt. 2016 erreichten sie ihren bisherigen Umsatzhöhepunkt von 7,8 Milliarden Euro. Somit entfiel im vergangenen Jahr mehr als jeder fünfte Euro des gesamten GKV-Bruttoumsatzes für Fertigarzneimittel auf diese Gruppe (21,5 Prozent).

Ein Großteil der Biologika steht unter Patentschutz, so dass ein Preiswettbewerb noch nicht möglich ist. Für sieben von ihnen ist der Patentschutz jedoch abgelaufen. Für sie gab es 2016 bereits entsprechende Biosimilars. Der gesamte Umsatz dieser sieben Biologika belief sich 2016 auf 1,6 Milliarden Euro. Biosimilars sind im Mittel rund ein Viertel preiswerter als die ehemals patentgeschützten Präparate.

Beim WIdO stellt man sich allerdings die Frage, warum Biosimilars im Durchschnitt nur ein Viertel weniger kosten als das Referenzprodukt des ehemaligen Patentinhabers, obwohl für neue Biologika im Schnitt viermal höhere Forschungs- und Entwicklungskosten als für Biosimilars anfallen. Schröder: "Es besteht aktuell die Gefahr, dass trotz Patentauslaufs nur wenig Preiswettbewerb ausgelöst wird."

Wie häufig Ärzte auf Biosimilars umstellen, unterscheidet sich deutlich zwischen den Wirkstoffen und auch im regionalen Vergleich. So entfielen 2016 sieben von zehn Verordnungen bei Epoetin alfa (Zulassung als Biosimilar: August 2007) auf Biosimilars, bei Insulin glargin (Zulassung als Biosimilar: September 2014) wurden nicht einmal fünf Prozent erreicht. Auch der regionale Vergleich der Umstellungsquoten lässt deutliche Unterschiede erkennen: Im Schnitt über alle Wirkstoffe liegt der Anteil der Biosimilars in den Kassenärztlichen Vereinigungen Brandenburg und Westfalen-Lippe mit über 41 Prozent besonders hoch. Die niedrigste Quote hat Baden-Württemberg mit nur 22 Prozent.

Linkzum Leitfaden der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) zur Biosimilar-Verordung: https://www.akdae.de/ Arzneimitteltherapie/LF/PDF/ Biosimilars.pdf
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