Qualitätsmonitor

Notfallversorgung profitiert von Zentren

Am 19. April hat der GBA neue Vorgaben für die Notfallversorgung beschlossen. Nur Kliniken, die die nötigen Voraussetzungen für eine gute Versorgung erfüllen, erhalten weiter Zuschüsse. Ein notwendiger Schritt, wie der Qualitätsmonitor am Beispiel der Herzinfarkte zeigt.

Von Peter Willenborg Veröffentlicht:
Schnelle Hilfe beim akuten Herzinfarkt. Doch längst nicht jeder Patient wird anschließend auch in ein Krankenhaus mit Herzkatheterlabor weiterbehandelt.

Schnelle Hilfe beim akuten Herzinfarkt. Doch längst nicht jeder Patient wird anschließend auch in ein Krankenhaus mit Herzkatheterlabor weiterbehandelt.

© Mathias Ernert, Heidelberg

BERLIN. Viele Herzinfarkt-Patienten in Deutschland werden nicht optimal versorgt – das war ein Ergebnis des Qualitätsmonitors 2017 vom Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) und Gesundheitsstadt Berlin. Die Analyse auf Basis einer eigens durchgeführten Befragung der Kliniken zeigte: Etwa 40 Prozent der Kliniken, die 2014 Herzinfarkte behandelten, verfügten nicht über ein Herzkatheterlabor, obwohl dies für die Versorgung von akuten Infarkten der Standard sein sollte. Diese Kliniken behandeln zwar relativ wenige Fälle, nämlich etwa zehn Prozent aller Herzinfarkte. "Aber das sind hochgerechnet knapp 22.000 Patienten pro Jahr, die keine ausreichende Versorgung bekommen, obwohl es in Deutschland insbesondere in den städtischen Bereichen sicher keinen Mangel an Herzkatheterlaboren gibt", kommentierte Prof. Thomas Mansky von der TU Berlin die Ergebnisse.

Der aktuelle Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) zielt darauf ab, die an der Notfallversorgung beteiligten Krankenhäuser zu kategorisieren: Gut ausgestattete Kliniken mit qualifiziertem Personal erhalten etwa künftig mehr Geld als solche, die nur minimale Ressourcen vorhalten. Der Qualitätsmonitor hat am Beispiel der Herzinfarkte die Unterschiede in diesem Bereich aufgezeigt. So ergab die Analyse, dass die Kliniken mit den geringsten Fallzahlen häufiger schlecht ausgestattet sind: 82 Prozent dieser Kliniken, die 2014 weniger als 34 Herzinfarkt-Patienten behandelten, verfügten nicht über eine optimale Ausstattung mit einem Herzkatheterlabor. Viele dieser Kliniken liegen in Ballungsräumen und sind daher für eine flächendeckende Notfall-Versorgung nicht notwendig.

Schwellenwert: 309 Infarkte pro Jahr

Der Qualitätsmonitor 2018 zeigt aber noch etwas: Viele Todesfälle von Herzinfarkt-Patienten könnten tatsächlich vermieden werden, wenn die Patienten in Kliniken mit hohen Fallzahlen behandelt würden. Ein Team des Fachgebietes Strukturentwicklung und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen der TU Berlin hat für die Studie zunächst die Verteilung der Fallzahlen analysiert. Basis waren die vollständigen deutschen Krankenhausabrechnungen von 2009 bis 2014. Die Experten stellten für die Indikation Herzinfarkt einen Zusammenhang zwischen Fallzahlen und Krankenhaussterblichkeit fest.

In einem weiteren Schritt berechneten sie, welche Fallzahl die Kliniken für die Behandlung akuter Herzinfarkte mindestens erreichen müssen, damit das Sterblichkeitsrisiko der Patienten geringer ausfällt als im bundesweiten Durchschnitt aller deutschen Kliniken. Dieser Schwellenwert liegt bei 309 akuten Herzinfarkten pro Jahr – also etwas weniger als ein Herzinfarkt-Patient pro Tag. "Wenn alle Behandlungsfälle mit akutem Herzinfarkt in Kliniken mit mindestens 309 Fällen pro Jahr behandelt worden wären, hätten potenziell 1334 Todesfälle pro Jahr vermieden werden können", erklärt Studienautor Mansky. "Das entspricht einem Anteil von 7,4 Prozent aller Todesfälle bei Herzinfarktbehandlungen".

AOK befürwortet Zentralisierung

Die Ergebnisse zeigen: Eine Zentralisierung und Spezialisierung der deutschen Kliniken ist nicht nur bei planbaren Operationen notwendig, sondern auch in der Notfallversorgung. "Deshalb begrüßen wir den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zu den Anforderungen an die Notfallstrukturen im Krankenhaus", sagt Jürgen Malzahn, Leiter der Krankenhaus-Abteilung beim AOK-Bundesverband. "Bei der Behandlung von Herzinfarkten muss neben der adäquaten Ausstattung mit einem Herzkatheterlabor auch gewährleistet sein, dass rund um die Uhr ein Facharzt verfügbar ist." Eine Zentralisierung der Notfallversorgung führe auch dazu, dass die vorhandenen personellen Ressourcen besser und zielgenauer eingesetzt werden könnten.

Rettungsdienst nicht ausgrenzen

"Der GBA hat den ersten wichtigen Schritt bei der Neuordnung der Notfallversorgung geschafft und mit der Festlegung von Notfallstufen eine neue Art für die Finanzierung von Vorhaltekosten geschaffen", so Malzahn. Damit habe sich die Vergütungsgerechtigkeit im DRG-System verbessert, "da die Finanzierung der Zuschläge gesetzlich kostenneutral ausgestaltet ist". Es müsse allerdings darauf geachtet werden, dass die zusätzliche Finanzierung nicht zu Anreizen für einen weiteren dezentralen Ausbau von Notfallbereichen führt. Flankierend wären daher insbesondere für Ballungsgebiete Mindestmengen für die Behandlung von Herzinfarkten und eine sektorenübergreifende Einweisungssteuerung in der Notfallversorgung erforderlich. "Rettungsdienst, ambulante Notfallversorgung und stationäre Versorgung sind dabei gemeinsam zu betrachten."

Der Qualitätsmonitor

- Herausgeber des Qualitätsmonitors sind das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO), der Verein Gesundheitsstadt Berlin und die Initiative Qualitätsmedizin (IQM).

- Der Qualitätsmonitor enthält Daten zu Fallzahlen und Qualitätskennzahlen der deutschen Krankenhäuser für ausgewählte Indikationen und zahlreiche Fachbeiträge zum Thema.

- Kostenloser Download unter www.wido.de/qualitaetsmonitor.html

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