Das gilt 2019!

Von A wie Arzneimittel bis Z wie Zuschuss

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Auch in diesem Jahr bietet die AOK wieder einen Überblick über die Neuerungen bei den Rechnungsgrößen, die seit Januar in der Sozialversicherung gelten. Wer in diesem Jahr etwa 59.400 Euro und weniger verdient, muss sich in der GKV pflichtversichern. Im Jahr 2017 lag die Grenze noch bei 57.600 Euro. Allerdings wird der Beitrag zur GKV nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Die steigt 2018 von 52.200 Euro auf 53.100 Euro. (eb)

Kostenloser Download der Übersicht „Von A(Arzneimittel) bis Z(uschuss): Das gilt 2019“ unter: http://aok-bv.de/hintergrund/das_gilt/

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