Online-Service

Der Transparenzkodex: Stellen Sie uns Ihre Fragen!

Wenige Wochen vor der zweiten Publikationsrunde im Rahmen des Transparenzkodex der forschenden Pharma-Unternehmen startet die Ärzte Zeitung einen Online-Service für Ärzte. Hier können Sie Ihre Fragen, etwa zur individualisierten Veröffentlichung und zum Datenschutz stellen – die Ärzte Zeitung wird diese in Kooperation mit Experten aktuell beantworten.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:

Ab heute bietet die Ärzte Zeitung in Kooperation mit dem Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa) und dem Verein Freiwillige Selbstkontrolle der Arzneimittel-Industrie e. V. (FSA) für die nächsten drei Monate einen speziellen Online-Service. Hintergrund ist die zur Jahresmitte anstehende zweite Publikation der Zahlungen und Zuwendungen der dem FSA angehörenden Firmen an Ärzte, andere Angehörige der Fachkreise und Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Experten beantworten Ihre Fragen

Dazu haben wir auf unserer Website www.aerztezeitung.de eine neue Rubrik "Transparenzkodex – Fragen und Antworten" eingerichtet. Online können Ärzte an dieser Stelle ihre Fragen zum Kodex, dem dahinter stehenden Regelwerk, zur Art der Publikation, zum Datenschutz oder auch zu den politischen Hintergründen stellen. Der Fragesteller kann – sofern er das wünscht – auch anonym bleiben; in diesem Fall würden nur die Namenskürzel veröffentlicht.

Alle eingehenden Fragen werden in einer Kooperation zwischen Experten des Verbandes Forschender Pharma-Unternehmen, FSA und der Redaktion der Ärzte Zeitung aktuell bearbeitet und online individuell beantwortet.

Eine regelmäßige Zusammenfassung von Fragen und Antworten erfolgt darüber hinaus zeitnah in den Printmedien der "Ärzte Zeitung".

Der Transparenzkodex geht zurück auf eine Grundsatzentscheidung des Europäischen Dachverbandes der forschenden pharmazeutischen Industrie EFPIA im Sommer 2013, in dem alle Mitgliedsverbände und Mitgliedsfirmen verpflichtet wurden, nach einheitlichen Regeln einen nationalen Transparenzkodex zu schaffen. Dies wurde in Deutschland mit einem Beschluss des Vereins Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA) im November 2013 umgesetzt. Dem FSA gehören alle Mitglieder des Verbandes der forschenden Pharma-Unternehmen sowie einige weitere Firmen an.

In dem Kodex wurde bestimmt, dass alle Leistungen der Arzneimittelhersteller an Ärzte, andere Angehörige der Fachkreise, also zum Beispiel Apotheker, und Einrichtungen des Gesundheitswesens, etwa Universitätskliniken, Krankenhäuser oder Forscherteams ab dem Jahr 2015 erfasst und erstmals zur Jahresmittel 2016 auf den jeweiligen Internetseiten der Unternehmen publiziert werden.

Differenzierte Publikation

Bei der Publikation auf den Internetseite der Unternehmen wird differenziert nach unterschiedlichen Leistungen:

» Leistungen im Rahmen von klinischer Forschung, darunter auch nicht interventionelle Studien wie Anwendungsbeobachtungen: Sie erfolgen generell aggregiert, weil es sich bei Forschungsleistungen im Regelfall um Teamarbeit handelt und nicht um Zahlungen an einen einzelnen Arzt.

» Leistungen im Zusammenhang mit ärztlicher Fortbildung: Hierbei kann es sich um die Übernahme von Reisekosten oder Kongressgebühren handeln, aber auch um Sponsoring von Kongressveranstaltungen. Grundsätzlich ist hier eine arztindividuelle Veröffentlichung vorgesehen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird dazu aber die Zustimmung des betroffenen Arztes eingeholt; der betroffene Arzt kann einer individuellen Veröffentlichung widersprechen, sodass solche Zahlungen aggregiert publiziert werden.

» Leistungen im Zusammenhang Referenten- oder Beratungstätigkeiten. Auch hier ist grundsätzliche eine individualisierte Publikation vorgesehen, die aber der Zustimmung bedarf.

Die Schaffung von Transparenz dient dem Zweck, dem Verdacht von Korruption vorzubeugen.

Lesen Sie dazu auch: Transparenzkodex: Die Debatte gewinnt an Fahrt

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