Reform der Bedarfsplanung bleibt strittig
BERLIN (HL). Mit einem breiten, teils kontroversen Meinungsspektrum wird sich der Gesundheitsausschuss am Mittwoch bei seinem Hearing zur Reform der Bedarfsplanung auseinandersetzen müssen.
Am weitestgehenden sind die Forderungen des Deutschen Landkreistages: Die Gebietskörperschaften müssten Sitz und Stimme bei der Bedarfsplanung in den Landesausschüssen haben.
Die Beteiligung der Länder allein sei nicht ausreichend. Ferner verlangt der Landkreistag, die Errichtung von MVZ zu erleichtern. Das werde bislang verfehlt.
GKV-Spitzenverband gegen Beschränkung von MVZ-Gründungen
Nur in diesem letzten Punkt stimmt der GKV-Spitzenverband zu und meldet Bedenken gegen die Beschränkung von MVZ-Gründungen an.
Ansonsten spricht sich der Kassenverband dafür aus, dass primär der Gemeinsame Bundesausschuss in Bedarfsplanungsrichtlinien eine hinreichend flexible, aber auch den Gleichheitsgrundsatz beachtende Rechtsgrundlage für die Bedarfsplanung erstellen soll.
Hartmannbund: Bedarfsplanung nicht sachgerecht
Eine Beteiligung der Kassen am Strukturfonds wird abgelehnt. Förderungswürdig sei allein die Allgemeinmedizin.
Der Hartmannbund hält die Bedarfsplanung für "nicht sachgerecht"; sie sollte ganz abgeschafft werden. Die geplanten Anreize für eine Niederlassung bewertet der Verband als "unzureichend".