Versorgungsstärkungsgesetz

Hohe Erwartungen an den Innovationsfonds

Der Innovationsfonds, wie er im Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) vorgesehen ist, löst spannende Diskussionen aus.

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BERLIN. Neue Impulse für sektorenübergreifende Versorgungsmodelle und die Versorgungsforschung wird der im Versorgungsstärkungsgesetz vorgesehene Innovationsfonds setzen. Davon geht Ingrid Fischbach (CDU), parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, aus.

Bei einem parlamentarischen Abend des Netzwerk Deutscher Gesundheitsregionen (NDGR) betonte sie die Chancen, die sich vor allem für strukturschwache Gebiete auftun.

"Innovative Versorgungsmodelle", so Fischbach, "müssen zunächst in Regionen getestet werden, bevor sie in die Breite gehen". Ein zentrales Kriterium zur Auswahl sei es, dass beantragte Vorhaben das bestehende System effektiv verbessern und ergänzen.

NDGR-Vorstandsvorsitzender Josef Hilbert hatte sich zuvor dafür ausgesprochen , nicht nur in Großprojekte zu investieren. Kleinere und mittlere Lösungen sollten den Vorzug erhalten, da sie sich besser umsetzen lassen.

Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für gute Projekte sei auch, für neutrale Managementstrukturen zu sorgen und die Akteure vor Ort zu beteiligen. Mit Blick auf die langjährige Erfahrung mit innovativen Versorgungsformen plädierte Hilbert dafür, dass auch regionale Managementgesellschaften als Antragsteller zugelassen werden sollten.

Offenes Bewerberverfahren erhofft

Wie unterschiedlich die Sichtweisen auf den künftigen Geldtopf sind, zeigte sich an Statements von Professor Hans-Jochen Brauns, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Telemedizin, und Professor Stefan Spitzer, Vorstandsvorsitzender Deutschen Gesellschaft für integrierte Versorgung (DGIV).

Brauns hofft darauf, dass sich mit dem Innovationsfonds auch der "Stau" an guten telemedizinischen Ansätzen auflösen lasse: "Wir haben in der Telemedizin bereits viele gute Projekte, aber es gelingt nicht, diese in die Regelversorgung zu bekommen."

Häufig scheitere es bislang daran, dass keine angemessene Vergütung vorgesehen ist. Spitzer hingegen will ein "offenes Bewerberverfahren", in dem nicht nur technische Lösungen zum Zug kommen.

Der Innovationsfonds ist eine echte Neuerung im Gesetz. 300 Millionen Euro sollen dafür jährlich extrabudgetär aus dem Gesundheitsfonds den Kassen zur Verfügung gestellt werden. (wer)

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