Koalition

Neue Regeln für Praxisaufkauf durch KV

Das Versorgungsstärkungsgesetz wird viele Änderungen erfahren - das gilt als sicher. Wermutstropfen für Ärzte: An der Aufkaufregel will die große Koalition auf jeden Fall festhalten.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:

BERLIN. Führende Gesundheitspolitiker der Koalitionsfraktionen haben sich auf zahlreiche Änderungen am Regierungsentwurf des Versorgungsstärkungsgesetzes geeinigt. Angefasst haben sie dabei die umstrittene Aufkaufregel für Arztpraxen, die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) und die Weiterbildung. Neun Stunden tagte das Gremium am Mittwoch.

"Wir haben die teilweise berechtigte Kritik aufgegriffen und eine Reihe von Regelungen im Sinne einer guten ärztlichen Versorgung geändert", kommentierte der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn, das Ergebnis.

Abbau von Überversorgung: Arztsitze sollen nicht schon, wie bislang vorgesehen, ab einem Versorgungsgrad von 110 Prozent aufgekauft werden, sondern erst ab 140 Prozent. Dies gilt in Ärztekreisen als Kosmetik, weil die der Ermittlung des Versorgungsgrades zugrunde liegenden Daten knapp 20 Jahre alt sind. Das haben auch die Politiker erkannt.

Der Gemeinsame Bundesausschuss soll die Bedarfsplanung bis Ende 2016 neu regeln. Der Auftrag lautet: "bedarfsgerechter und kleinräumiger".

Ein weiterer Ansatz, Ärzte aufs Land oder in soziale Brennpunkte zu locken: Wer fünf Jahre in unterversorgten Regionen als Vertragsarzt gearbeitet hat, soll obligatorisch privilegiert sein und sich danach auch in eigentlich gesperrten Bezirken niederlassen dürfen.

"Es ist besser, es rotieren junge Ärzte durch die unterversorgten Gebiete, als dass es dort gar keine Ärzte gibt", sagte dazu der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Professor Karl Lauterbach.

ASV: Eine gravierende Änderung soll die ambulante spezialfachärztliche Versorgung erfahren. Die Koalition plant, die Einschränkung auf schwere Verlaufsformen bei Krankheiten mit besonderen Verlaufsformen zu streichen. Die Regel soll für onkologische und rheumatologische Erkrankungen gelten.

Gleichzeitig nehmen die Gesundheitspolitiker die "Ewigkeitsgarantie" für Krankenhäuser mit einer Zulassung nach dem alten Paragrafen 116b wieder zurück.

Seit Wochen tobt in der Ärzteschaft eine erbitterte Debatte um die schweren Verlaufsformen. Vielen Ärzten galten sie als Schutzzaun gegen einen allzu starken Durchgriff des stationären Sektors auf den neuen Sektor. Sie nehmen es daher KBV-Chef Dr. Andreas Gassen übel, sich eigenmächtig an Gesundheitsminister Hermann Gröhe gewandt und um Streichung des Kriteriums der schweren Verlaufsformen gebeten zu haben.

Weiterbildung: Die Erfolge der Verbundweiterbildung werden belohnt. Spahn kündigte an, dass mit fünf Prozent der für die Aufstockung der Weiterbildungsstellen vorgesehenen Mittel die allgemeinmedizinischen Kompetenzzentren gefördert werden sollen.

Nach Berechnungen des Gesundheitsministeriums wären dies 1,25 bis 1,5 Millionen Euro im Jahr. Die Kompetenzzentren lotsen junge Ärzte durch die Weiterbildungsabschnitte und organisieren die Vereinbarkeit von Familie und Weiterbildung.

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