Ärzte Zeitung online, 15.05.2017
Am 27. November 2013 haben die Mitglieder der „Freiwilligen Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.“ (FSA) - und damit alle forschenden Pharma-Unternehmen im vfa - den Transparenzkodex beschlossen. Damit sind sie Teil einer europäischen Initiative der forschenden Arzneimittelhersteller.
Der Transparenzkodex ist für Pharma-Unternehmen der FSA und des vfa bindend. Danach werden Leistungen an Ärzte, Fachgesellschaften und Kliniken für Forschung, Vorträge, Fortbildung, Veranstaltungsunterstützung sowie Spenden veröffentlicht. Namentlich wird grundsätzlich nur veröffentlicht, wenn der Arzt oder die Ärztin ausdrücklich zustimmt.
Die Industrie ist auf Kooperation im Gesundheitswesen angewiesen, um bessere Medikamente zu entwickeln. Deshalb verteidigt sie Kooperationen öffentlich. Und sie hilft der Öffentlichkeit, Kooperationen besser nachvollziehen zu können: Unternehmen veröffentlichen ihre Gesamtleistungen an Ärzte und - wenn der Arzt zustimmt – auch einzelne Leistungen.
Dann können die Leistungen an ihn nach deutschem Datenschutzrecht nicht namentlich veröffentlicht werden. Das respektieren die Pharma-Unternehmen im Transparenzkodex selbstverständlich. Aber jedes beteiligte Pharma-Unternehmen wird alle Leistungen, die es nicht personalisiert ausweisen kann, summieren und dann veröffentlichen.
Erstmals wurde Ende Juni 2016 veröffentlicht und zwar – wie im Kodex vorgesehen – mit Blick auf das Vorjahr, also 2015. Im Juni 2017 werden dann die Zahlen für 2016 veröffentlicht.
Der Umfang der Leistungen an Ärzte und andere Fachkreisangehörige wird für jedermann zugänglich auf der Webseite des jeweiligen Unternehmens veröffentlicht.
Der FSA stellt auf www.pharma-transparenz.de eine Linkliste zu den Veröffentlichungen der jeweiligen Unternehmen bereit.
Eine Zuordnung zu einzelnen forschenden Ärzten, die recht detaillierte Rückschlüsse auf die Forschungsprojekte der Unternehmen zuließe, ist nicht vorgesehen. So soll verhindert werden, dass Wettbewerber Einblicke in das Vorgehen der Konkurrenz erhalten.
Wenn Ärzte zustimmen, können Pharma-Unternehmen auch Leistungen für die Teilnahme an Fortbildungen und für Vorträge auf Veranstaltungen individuell veröffentlichen. Damit können Ärzte und Industrie die wichtige ärztliche Weiterbildung gegen pauschale Verdächtigungen der Korruption verteidigen. Das einfache Prinzip von Leistung und Gegenleistung für medizinischen Fortschritt wird so nachvollziehbar. Transparenz beendet Spekulationen.
Nein. Der Gesetzgeber schließt mit dem Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen eine Regelungslücke hinsichtlich der Strafbarkeit niedergelassener Ärzte, die der Bundesgerichtshof aufgezeigt hat. Das begrüßen FSA und vfa ausdrücklich. Deren Kodizes erfassen ohnehin seit jeher alle Ärzte, ob niedergelassen oder angestellt. Während die Regeln zur Korruptionsbekämpfung sagen, was bei der Zusammenarbeit geht und was nicht geht, ermöglicht die Transparenz eine Nachvollziehbarkeit dieser Zusammenarbeit.
Geld provoziert Fragen. Für den Arzt bietet die Debatte mit dem Patienten eine Chance: Er kann deutlich machen, dass ihm Fortbildung und Forschung wichtig sind und er sich über neue Entwicklungen in der Medizin informiert, Vorträge hält oder an klinischer Forschung mitwirkt. Darauf legen viele Patienten großen Wert: Sie wollen von Ärzten auf dem neusten Stand der Medizin behandelt werden.