Rheumatoide Arthritis

Patienten-Aktivierung ist der Schlüssel

BKK Landesverband Bayern beginnt neues Programm zum Selbstmanagement für Patienten mit RA.

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MÜNCHEN. Der BKK Landesverband Bayern startet sein fünftes Innovationsfonds-Projekt. Das teilte Vorständin Sigrid König mit. "Personalisierte Therapie bei rheumatoider Arthritis basierend auf dem Modell der Psychoneuroimmunologie" (PETRA) habe Ende Oktober vom Bundesausschuss die Förderzusage erhalten. Kompetentes Selbstmanagement für chronisch Kranke sei das Ziel. Das sähe die BKK langfristig gern als Teil der Regelversorgung.

Ein entsprechendes Programm solle nun in einer randomisierten Studie getestet werden. Psychotherapeuten und Rheumatologen entwickelten es gemeinsam, seelische Aspekte würden genauso einbezogen wie körperliche. Ziele seien eine höhere Gesundheitskompetenz, eine gute Regulation von Stress und negativen Gefühlen, und eine bessere Kommunikation mit Ärzten und Therapeuten. Das solle den Patienten mehr Gesundheit ermöglichen und Krankheitsschübe verhindern.

Der informierte, entscheidungsfähige Patient sei Ziel eines weiteren Innovationsfonds-Projekts. Das Vorhaben "Gut informierte Kommunikation zwischen Arzt und Patient (GAP) sei im Oktober gestartet. Dabei werde auf Basis des aktuellen Wissens ein umfangreiches und verständliches Informationsangebot erarbeitet. Als Beispielindikation ist Rückenschmerz gewählt worden. Das Angebot richtet sich an Patienten und Allgemeinärzte. "Wir möchten Wege beschreiben, dass der Patient auf Augenhöhe mit dem Arzt sprechen kann", so König. Das solle eine höhere Qualität der Behandlung ermöglichen. Patienten sollten mündiges Gegenüber sein und in eine gemeinsame Entscheidungsfindung einbezogen werden.

In diesem Kontext fordert die BKK einen höheren Stellenwert für Zweitmeinungen. Besonders bei schwerwiegenden Eingriffen sollten diese in der GKV zum Standard werden. Bisher hat der GBA hier nur für wenige Indikationen Regelungen getroffen. Grundsätzlich haben Patienten seit 2015 bei bestimmten Eingriffen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Laut BKK sind Kassen geeignet, den Patienten ihrerseits Zweitgutachter zu empfehlen. Das werde aber durch die Rechtslage, etwa zur Zusammenschau von Patientendaten, erschwert. Als kritisch erweise sich zudem, dass Zweitgutachter bisher keine eigenen Befunde erheben dürften.(cmb)

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