Insolvenzgesetz für Kassen beschlossen
BERLIN (dpa). Alle gesetzlichen Krankenkassen sollen ab 1. Januar 2010 pleitegehen können. Nach monatelangem Streit zwischen Bund, Ländern und Kassen beschloss das Bundeskabinett als weitere Umsetzung der Gesundheitsreform dazu am Mittwoch ein Insolvenzgesetz.
Das berichtete das Gesundheitsministerium in Berlin. Das Gesetz betrifft die 16 Ortskrankenkassen und andere Versicherungen unter Landesaufsicht. Bislang sind nur Kassen unter Bundesaufsicht wie Barmer oder DAK insolvenzfähig.
Das Gesetz sieht Schutzklauseln vor, die Insolvenzen verhindern sollen. So sollen Verträge über Finanzhilfen der anderen Kassen einer Kassenart abgeschlossen werden können. Auch Hilfen aller im neuen Spitzenverband Bund vereinten Kassen sind vorgesehen, und zwar für Fusionen von Kassen in Not.