Arbeitgeber sehen Zusatzbeitrag als letzte Option

BERLIN (fst). Die Arbeitgeberverbände erwarten von den Krankenkassen, dass sie nur als letzte Möglichkeit ab 2009 von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag erheben.

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Das geht aus "Empfehlungen" hervor, die die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) für ihre Vertreter in den Verwaltungsräten der Kassen verfasst hat. Dabei fordern die Arbeitgeber, dass ein Zusatzbeitrag nur als einkommensunabhängige Pauschale von den Versicherten erhoben wird. Zur Begründung heißt es, durch ein solches Vorgehen betrage der Verwaltungsaufwand nur ein Fünftel verglichen mit der Erhebung einkommensabhängiger Zusatzbeiträge.

Den Vorwurf, Pauschalbeiträge seien "unsozial", weist der BDA zurück. Angesichts der bisherigen Beitragssatzunterschiede werde es auch in Zukunft Kassen geben, die ohne Zusatzbeitrag auskommen. Insofern sei der Extraobolus der "Preis dafür, nicht bei einer wirtschaftlichen Krankenkasse Mitglied zu sein". Wer den Zusatzbeitrag nicht wolle, "sollte von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen", so die Bundesvereinigung.

Aus dem gleichen Grund appellieren die Arbeitgeber auch an den Gesetzgeber, die Überforderungsklausel zu streichen. Das Wettbewerbsstärkungsgesetz schreibt vor, dass der Zusatzbeitrag maximal ein Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen eines Mitglieds betragen darf.

Der BDA spricht sich dafür aus, bei Prämienauszahlungen an die Versicherten zurückhaltend zu sein. Vorrangig sollten Einkommensüberschüsse der Kassen verwendet werden, um Rücklagen zu bilden. Dabei solle das Finanzpolster möglichst einer Monatsausgabe der Krankenkasse entsprechen, bevor Geld an die Versicherten zurückgezahlt wird.

Die Arbeitgeber warnen die Bundesregierung zudem, durch einen hohen einheitlichen Beitragssatz von vornherein Zusatzbeiträge überflüssig zu machen. Bereits seit 1. Juli dieses Jahres liege die Summe der Sozialversicherungsbeiträge wieder über 40, nämlich bei 40,01 Prozent. Vergangenen Monat ist der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,25 Prozentpunkte gestiegen. Das, so der BDA, widerspreche dem Koalitionsvertrag, in dem sich Union und SPD verpflichten, die Sozialversicherungsbeiträge "dauerhaft unter 40 Prozent" zu senken.

In einem kassenindividuellen Zusatzbeitrag sehen die Arbeitgeber auch Chancen: Nämlich als Einstiegsmodell für das BDA-Konzept der Gesundheitsprämien, das Ähnlichkeiten zum Kopfpauschalen-Modell der Union hat. Ziel ist es dabei, Arbeitskosten und die Kassenbeiträge voneinander zu entkoppeln.

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