Das sagt Ulla Schmidt zum Urteil

"Das Urteil schützt Ältere vor Überforderung"

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Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sieht ihren gesundheitspolitischen Kurs mit dem Urteil der Verfassungsrichter in vollem Umfang bestätigt - auch was die dreijährige Wartezeit für Versicherte für einen Wechsel in die PKV oder den Steuerzuschuss an die GKV betrifft. Bereits im Vorfeld hatte sie sich mehrfach optimistisch über den Ausgang des Verfahrens geäußert.

"Für mich ist vor allem die abschließende Klärung von Bedeutung, dass auch die private Krankenversicherung soziale Verantwortung übernehmen muss, damit jeder und jede in Deutschland über einen Krankenversicherungsschutz verfügen kann, und auch Ältere vor Überforderung durch überhöhte Prämien geschützt werden können", hieß es in einer ersten Stellungnahme der Ministerin.

"Über die Versicherungspflicht und den Basistarif wird dies auch für den Bereich der privaten Krankenversicherung umgesetzt. Zu einer wirtschaftlich tragfähigen Gesundheitsversorgung im Bereich der PKV wird auch die nun bestätigte Einführung von mehr Wettbewerb beitragen, weil es erstmals auch für privat Versicherte realistische Möglichkeiten gibt, den Versicherer zu wechseln."

"Ich hoffe, das Urteil trägt dazu bei, dass die private Krankenversicherung die beschlossenen Neuregelungen im Sinne des Gesetzgebers umsetzt und bei künftigen Gesundheitsreformen konstruktiv mitarbeitet", so Schmidt weiter. (ble)

Lesen Sie dazu auch: Karlsruhe: Basistarif, Übertragbarkeit und Wartezeit sind verfassungskonform

Lesen Sie dazu den Kommentar: Die Zukunft der PKV

Das sagen PKV, GKV und Bund der Versicherten: "PKV gehört zum dualen Gesundheitssystem"

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