AOK Bayern zahlt "nur unter Vorbehalt"

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MÜNCHEN (fst). Die AOK Bayern zahlt Abschläge beim Hausarztvertrag zurzeit "nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung" aus. Das hat der Bayerische Hausärzteverband mitgeteilt. Hintergrund ist ein Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 27. Juni. Streitparteien sind die AOK und die KV Bayerns.

Das Gericht hatte Zweifel an der Bereinigungsregel für die Gesamtvergütung geäußert (wir berichteten). Der Hausärzteverband widerspricht dem Vorgehen der AOK, nur unter Vorbehalt Honorare auszuzahlen und hält den Vertrag für "uneingeschränkt wirksam und gültig".

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