Kassen-Aufsicht zügelt Mitgliederwerbung
BONN (fst). Das Bundesversicherungsamt (BVA) sieht Wildwuchs bei der Werbung der Krankenkassen um neue Mitglieder. Die Kassen-Aufsicht spricht in einem Rundschreiben von "Beratungsbedarf" beim Einsatz von "gewerblichen Dritten", die für die Kassen neue Mitglieder anwerben. Das BVA mahnt, die Aufwandsentschädigung externer Werber dürfe höchstens 76,65 Euro pro geworbenem Mitglied betragen. Die Grenzen des Wettbewerbs seien in den Wettbewerbsgrundsätzen festgelegt worden. Und die wurden von Aufsichtsbehörden und Spitzenverbänden der Kassen gemeinsam entwickelt, so das BVA.