Partner wider Willen für den Hausärzteverband

Hausärzteverband und Techniker Kasse haben Eckpunkte für einen Hausarztvertrag vorgelegt. Aus Sicht der Kasse ist es mehr eine Not-, denn eine Liebesheirat.

Von Sunna Gieseke Veröffentlicht:
Ab Mai soll die Einschreibung von Hausärzten in den neuen Vertrag in elf Regionen starten. © Hochheimer / kpa

Ab Mai soll die Einschreibung von Hausärzten in den neuen Vertrag in elf Regionen starten. © Hochheimer / kpa

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BERLIN. Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Hausärzteverbands, verhehlt am Mittwoch bei der Präsentation des Vertrags in Berlin nicht, dass er einen dicken Fisch an der Angel hat: Die Techniker Krankenkasse (TK) hat als erste Ersatzkasse freiwillig einem Hausarztvertrag zugestimmt.

Damit ist die Festung der großen Ersatzkassen endgültig bezwungen. "Ein gesetzlicher Zwang engt den Spielraum für Verhandlungen von vornherein unnötig ein", betonte TK-Chef Professor Norbert Klusen. Man sei der Auffassung, dass Krankenkassen selbst am besten entscheiden könnten, mit wem sie welche Verträge schließen. Absichtlich wollte er aber nicht ein Schiedsverfahren gehen. Nur so könne man das Beste für die Versicherten aushandeln, sagt Klusen.

Ob das gelungen ist, muss sich erst noch zeigen. Die Partner wider Willen haben daher vereinbart, den Hausarztvertrag wissenschaftlich zu begleiten und die Ergebnisse nach einem Jahr auszuwerten. Dann werde sich die Qualität der Leistungen zeigen, hofft Klusen. Seine Erwartungen sind hoch: "Wenn es uns gelingt, die Qualität der hausarztzentrierten Versorgung nachweislich zu verbessern, wird in vier bis fünf Jahren keiner mehr über Hausarztverträge sprechen", sagt der TK-Chef.

"Der Vertrag trägt entscheidend dazu bei, die Hausarztversorgung für TK-Versicherte zu verbessern", zeigt sich Weigeldt überzeugt. Hausärzte hätten durch weniger Bürokratie mehr Zeit für die Behandlung der Patienten und könnten in einem einfachen Honorarsystem mit vertraglichen vereinbarten Eurobeträgen sicher kalkulieren. Es sei ein Fallwert von maximal 76 Euro pro Versicherten und Quartal vorgesehen. Diese Fallwerthöhe liegt unter der Marke von 80 Euro, die beispielsweise beim AOK-Vertrag in Bayern und Baden-Württemberg vereinbart wurde.

Der Vertrag zwischen TK und Hausärzteverband soll bis Anfang Mai auf der Basis der Eckpunkte ausgearbeitet werden. Ab dann können sich Hausärzte in allen Vertragsbezirken sowie Versicherte in Bremen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein einschreiben. Ab Juli soll die Einschreibung in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Saarland und Thüringen starten.

Für fünf Regionen, nämlich Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern, gilt der Rahmenentwurf ausdrücklich nicht.

Die bisher bekannten Eckpunkte des Vertrags - wie Behandlung nach Leitlinien, gezielte Fortbildung der Hausärzte und Lotsenfunktionen des Hausarztes - sind noch wenig konkret. Angekündigt wird zudem ein "Leistungsmanagement" für die Steuerung von Arznei-, Heil- und Hilfsmittelverordnungen.

Die KBV wertet den Vertrag nicht als Absage an das KV-System. "Die Techniker Krankenkasse trägt lediglich den gesetzlichen Rahmenbedingungen Rechnung", betonte KBV-Sprecher Roland Stahl. Zudem seien mit Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern auch drei KVen an der Ausgestaltung eines Vertrags beteiligt. Das zeige, dass die Landeshausarztverbände mit den KVen partnerschaftlich zusammenarbeiten könnten. Grundsätzlich sei man aber der Meinung, dass mit nur einem Vertragspartner - gemeint ist der Hausärzteverband -kein echter Wettbewerb entstehen könne, sagte Stahl.

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