Rechnungshof geißelt Kassen für exorbitante Abfindungen

BERLIN (fst). Der Bundesrechnungshof fordert, dass die Verträge von Krankenkassenvorständen von Aufsichtsbehörden vorab geprüft werden. Grund dafür sind krasse Fälle von Selbstbedienung im Zuge von Kassenfusionen.

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Jeder Euro wird mitgenommen: Der Rechnungshof sieht bei Ex-Vorständen ein Missverhältnis zwischen Vergütung und Leistung. © Smileus / fotolia.com

Jeder Euro wird mitgenommen: Der Rechnungshof sieht bei Ex-Vorständen ein Missverhältnis zwischen Vergütung und Leistung. © Smileus / fotolia.com

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Der Bundesrechnungshof hat am Mittwoch fehlende Kontrolle und Aufsicht bei gesetzlichen Krankenkassen moniert. Dabei nimmt er vor allem die Vorstandgehälter ins Visier. Bereits im Dezember vergangenen Jahres hatten die Rechnungsprüfer beklagt, dass 90 Prozent der Kassenchefs mehr als 130 000 Euro pro Jahr erhalten. Dies ist die von den Sozialpartnern empfohlene Gehaltsgrenze.

Aktueller Prüfanlass sind die aus Sicht der Behörde "unverhältnismäßigen Abfindungen" für Kassenvorstände, die im Zuge von Fusionen aus dem Amt scheiden. Im kritisierten Fall sind vier kleine Krankenkassen - Namen nennte der Rechnungshof nicht - verschmolzen worden. Von den vier Kassenvorständen wurde einer vom Verwaltungsrat zum Vorstand der neuen Kasse bestellt.

Die drei anderen Vorstände erhielten Abfindungen von insgesamt 1,6 Millionen Euro. Nicht nur der Zufall wollte es, dass sie kurz vor Beginn der Fusionsverhandlungen für weitere sechs Jahre im Amt bestätigt worden waren. Ihre Kassen hatten vor der Fusion zwischen 3800 und 6500 Versicherte. Ein Vorstand arbeitete zu alten Konditionen zunächst für fünf Monate als Geschäftsstellenleiter und wurde dann - bei Beibehaltung der vollen Bezüge - bis Ende der Vertragslaufzeit von sechs Jahren freigestellt. Der Vorstand erhielt einmalig 18 000 Euro sowie einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung. Außerdem bezahlte die neue Kasse die Unterhalts- und Betriebskosten für den Dienstwagen. Nochmals hinzu kommen einmalig 30 000 Euro für einen neuen Dienstwagen. Insgesamt addieren sich die Leistungen voraussichtlich auf 610 000 Euro. Die beiden anderen früheren Kassenvorstände erhielten unter ähnlichen Umständen 361 000 und 580 000 Euro.

Angesichts der "historischen Neuverschuldung", mahnte Rechnungshof-Präsident Professor Dieter Engels, stärke jede Einsparung die "Handlungsfähigkeit des Staates".

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