Vier Kassenarten wenden sich gegen AOK-Position
ESSEN/BERLIN (fst). Betriebs- und Innungskassen, Knappschaft und Landwirtschaftliche Kasse plädieren für das Kartell- und Wettbewerbsrecht in der GKV. Das gelte allerdings nur mit Blick auf Selektivverträge, sagte Heinz Kaltenbach, Geschäftsführer des BKK Bundesverbands, der "Ärzte Zeitung".
Unter diesen Kassenarten, die rund jeden dritten GKV-Versicherten repräsentieren, sei dies Konsens. Das AOK-System leistet Widerstand gegen diese geplante Regelung im Arzneimittel-Neuordnungsgesetz (AMNOG). Komme keine GKV-einheitliche Position zustande, würden die vier Kassenarten in den parlamentarischen Anhörungen eine eigene Position vertreten, kündigte Kaltenbach an.
Wettbewerb benötige "vernünftige Regelwerke", so der BKK-Verbandsgeschäftsführer. Noch liefen zwischen den Kassenverbänden Gespräche. Unbestritten dagegen sei, dass es im Kollektivertragssystem ein Miteinander gibt, sodass dort das Wettbewerbs- und Kartellrecht keinen Sinn mache. Deshalb werden die Kassenverbände auch auf entsprechende Klarstellungen im Arzneimittelordnungsgesetz (AMNOG) drängen.
Herstellerverbände wie etwa der Verband forschender Arzneimittelhersteller (VFA) drängen auf die Geltung des Wettbewerbsrechts im SGB V. Ende August hat der VFA ein Rechtsgutachten vorgestellt, dass die Vereinbarkeit dieses Vorhabens mit europäischen Rechtsnormen unterstreicht.
Am 29. September hat der Bundestags-Gesundheitsausschuss zu einer Anhörung zum AMNOG geladen.