Einkommensgrenze für Wechsel in die PKV sinkt
Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenze in der GKV sollen sinken.
Veröffentlicht:BERLIN (fst). Im kommenden Jahr sollen in der GKV die Beitragsbemessungs- und die Versicherungspflichtgrenze sinken. Das geht aus einem Entwurf der "Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung" des Bundesarbeitsministeriums hervor.
Was sonst im Herbst eines jeden Jahres als formaler Akt kaum für Aufsehen sorgt, ist dieses Jahr ein Politikum: Die Versicherungspflichtgrenze soll gesenkt werden, so dass gesetzlich Versicherte künftig bereits ab einem monatlichen Bruttoverdienst von 4125 Euro (bisher: 4162 Euro) in die private Krankenversicherung wechseln können. Zusätzlich ist im GKV-Finanzierungsgesetz vorgesehen, dass Versicherte bereits nach einmaligem Überschreiten der Jahresarbeits-Entgeltgrenze von zur Zeit 49 950 Euro in die PKV wechseln können. Bislang beträgt die Wartezeit drei Jahre. Abgeordnete der Opposition sehen in diesem Schritt ein Indiz für eine Politik zugunsten der PKV. Im laufenden Jahr war die Entgeltgrenze im Vergleich zu 2009 von 48 600 auf 49 950 Euro gestiegen.
Geplant ist zudem, die Beitragsbemessungsgrenze von 3750 auf 3712,50 Euro im Monat zu senken. Dies ist die Grenze, oberhalb derer das Einkommen eines Versicherten beitragsfrei bleibt. Der Wert wird jedes Jahr an die die Entwicklung von Löhnen und Gehältern angepasst. Da die Einkommen 2009 krisenbedingt im Schnitt um 0,24 Prozent geschrumpft sind, soll erstmals die Beitragsbemessungsgrenze sinken. Für Arbeitnehmer und -geber wird sich kaum eine Entlastung ergeben, weil die Gesundheitsreform ab Januar 2011 einen allgemeinen Beitragssatz in der GKV von 15,5 statt wie bisher 14,9 Prozent vorsieht.