Kassen gegen Kleinklein bei Bedarfsplanung

Auf der Reform-Agenda der Koalition steht dieses Jahr auch die Bedarfsplanung. Kleinstaaterei sei in dieser Frage wenig hilfreich, warnen Kassenmanager vorsorglich.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:
Hermann Schmitt, Landesgeschäftsführer der Barmer GEK in Berlin-Brandenburg: "Man muss aufpassen, dass nicht zu viel Brei gekocht wird."

Hermann Schmitt, Landesgeschäftsführer der Barmer GEK in Berlin-Brandenburg: "Man muss aufpassen, dass nicht zu viel Brei gekocht wird."

© BARMER GEK

BERLIN. In der Debatte um eine neue Bedarfsplanung für Ärzte und Kliniken haben Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen vor zu viel Kleinstaaterei gewarnt.

"Man muss aufpassen, dass hier nicht zu viele Köche zu viel Brei kochen", sagte der Landesgeschäftsführer der Barmer GEK Berlin-Brandenburg, Hermann Schmitt, der "Ärzte Zeitung."

Schmitt warnte vor einer Situation, "in der wir die Zulassung von Doktor X in Berlin auf diese Weise regeln, und ein paar Kilometer weiter - in Brandenburg - ist es schon wieder ganz anders geregelt."

Junge Mediziner würden sich dann dort niederlassen, "wo es für sie am günstigsten ist", sagte Schmitt. "Ob das versorgungspolitisch Sinn macht, bezweifle ich."

Kompetenzen eher auf der Bundesebene bündeln

Die Koalition hat für dieses Jahr ein Versorgungsgesetz angekündigt, mit dem sie auch die geltende Bedarfsplanung reformieren will. Die Union war dazu vor einigen Tagen mit einem eigenen Positionspapier vorgeprescht.

Darin schlagen CDU und CSU unter anderem vor, dass in allen 17 KV-Regionen ein "regionaler sektorübergreifender Versorgungsausschuss zur ärztlichen Versorgungsplanung" eingerichtet wird.

Diesem sollten jeweils Vertreter der KVen, der Landesärztekammer, der Landeskrankenhausgesellschaft, der Kassen, der Länder sowie der Patientenorganisationen angehören.

Die Idee eines regionalen Versorgungsausschusses sei nicht neu, erklärte Kassenmanager Schmitt. "Das wird schon seit ein paar Jahren diskutiert, nur immer mit anderen Beteiligten und anderen Überschriften."

Eine Reform der Bedarfsplanung sei überfällig, um insbesondere die medizinische Versorgung in dünn besiedelten Regionen aufrecht erhalten zu können.

"Wenn es aber an die Entscheidung über eine Bedarfsplanung geht, dann sollten wir die Kompetenzen eher auf der Bundesebene denn auf der Landesebene bündeln", betonte Schmitt.

Ansonsten fänden sich die Akteure im Gesundheitswesen irgendwann in der gleichen Situation wieder wie die Akteure im Bildungssektor. "Und alle schreien nach dem Einheitsabitur."

Die Barmer GEK ist mit rund 8,6 Millionen Versicherten Deutschlands der Primus unter Deutschlands gesetzlichen Krankenkassen. In Berlin und Brandenburg sind rund 800.000 Menschen bei der Kasse versichert.

Die Barmer GEK habe "ein starkes Jahr 2010 erlebt", betonte Schmitt. Auf Bundesebene habe man an die 400.000 Versicherte hinzugewinnen können, davon allein zehn Prozent in Berlin und Brandenburg.

2011 werde die Kasse ohne einen Zusatzbeitrag auskommen, betonte Schmitt. Eine Prognose, wie es nach 2011 weitergehe, sei jedoch "unseriös".

Dass ab dem Jahr 2012 flächendeckend Zusatzbeiträge kommen werden, bezweifelt Schmitt. "Ob sich die Politik im Vorjahr der Bundestagswahl 2013 die Problematik flächendeckender Zusatzbeiträge leisten will, ist nicht ausgemacht. Denkbar wäre ja auch die Variante, den allgemeinen Beitragssatz anzuheben."

Fester Arbeitgeberbeitrag ist "das falsche Signal"

Harsche Kritik übte Schmitt an der Entscheidung der Koalition, den Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei 7,3 Prozent einzufrieren.

"Ich halte das für ein falsches Signal." Der soziale Friede, von dem Deutschland seit nunmehr 60 Jahren profitiere, sei auch darauf zurückzuführen, dass bei der Finanzierung der Sozialsysteme Arbeitnehmer wie Arbeitgeber gleichermaßen mit im Boot seien, so Schmitt. "Damit ist nun Schluss."

Es bestehe die Gefahr, dass die Arbeitgeber kein Interesse mehr hätten, das Gesundheitswesen langfristig bezahlbar zu halten.

Tröstlich sei nur, so Schmitt, "dass die Festschreibung des Arbeitgeberbeitrags zur GKV nicht im Grundgesetz festgehalten wurde".

Die Entscheidung könne "jeder Zeit durch eine andere Regierung" rückgängig gemacht werden. "Ich hielte das für richtig."

Die Neufassung des Paragrafen 73 b SGB V durch das aktuelle GKV-Reformgesetz, wonach sich die Vergütung in neuen Hausarztverträgen an der Regelversorgung zu orientieren hat und Mehrleistungen über Einsparungen refinanziert werden müssen, lobte Schmitt hingegen als einen "Schritt in die richtige Richtung".

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