Kassenpatienten bleiben bei PET-Diagnostik außen vor

GBA-Chef verteidigt Zurückhaltung bei der Kostenübernahme. PKV klagt über zu häufigen Einsatz.

Von Werner Stingl Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Auch neue diagnostische Verfahren müssen heute einen klinischen Nutzen überzeugend belegen, um in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen zu werden. An dieser Barriere scheitert etwa ein von vielen gewünschter breiterer Einsatz von PET und PET-CT in der Onkologie.

Die simultane Kombination von Positronenemissionstomografie (PET) und Computertomografie (PET-CT) gilt als das aussagefähigste noninvasive diagnostische Verfahren, um einen Tumorverdacht abzuklären und die Diagnose zu präzisieren. Ebenso sehen Fachleute Vorteile bei der Planung und Beurteilung der Therapie sowie der Nachsorge.

Gesetzlich Versicherte haben in der Onkologie aber vorerst nur bei einem Bronchialkarzinom Anspruch auf Kostenübernahme für diese Untersuchungstechnik. Die Zurückhaltung begründet Dr. Rainer Hess, unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA), mit der aktuellen Studienlage.

Dem GBA fehlen Nutzenbelege

Überzeugende, evidenzbasierte Daten, dass sich die auch seiner Ansicht nach unbestrittenen diagnostischen Vorzüge der PET-CT tatsächlich in einem klinischen Zusatznutzen für die Patienten niederschlagen, lägen nur zum kleinzelligen und nicht-kleinzelligen Bronchialkarzinom vor.

Für andere Indikationen wurde ein entsprechender Beleg aus Sicht des GBA noch nicht erbracht, sagte Hess kürzlich beim Bayerischen Gesundheits-Forum in München. Man könne nicht erwarten, dass der GBA das Verfahren ohne ausreichende entsprechende Evidenzbasierung durchwinke, so Hess.

Von den privaten Kassen werden die Kosten für eine PET-CT-Untersuchung üblicherweise noch ohne Einschränkung übernommen, versicherte Dr. Volker Leienbach, PKV-Verbandsdirektor. Er bedauerte aber, dass sie bei PKV-Patienten oft nicht alternativ, sondern zusätzlich zu älteren Verfahren, die sie eigentlich ersetzen sollen, zum Zuge kommt.

Dadurch entstünden vermeidbare Ausgaben. Auch werden seiner Auffassung nach PET-Untersuchungen bei Privatversicherten oft ohne geeignete Indikation angesetzt.

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