Aus der Klinik entlassen - zu Hause hilflos

Einige Kassen zahlen ihren Versicherten nach der Entlassung aus der Klinik eine Haushaltshilfe. Eine einheitliche Regelung scheint aber noch in weiter Ferne.

Christian BenekerVon Christian Beneker Veröffentlicht:
Immer mehr Menschen leben allein und benötigen nach der Klinikentlassung jemanden, der ihnen hilft.

Immer mehr Menschen leben allein und benötigen nach der Klinikentlassung jemanden, der ihnen hilft.

© deanm1974 / fotolia.com

BREMEN. Ambulante Versorgungslücken nach der Klinikentlassung können ohne Änderung des Paragrafen 37 SGB V geschlossen werden. Das betont Manfred Adryan von der AOK Bremen/Bremerhaven. "Statt den Paragrafen 37 SGBV zur häuslichen Krankenpflege zu ändern, können die Kassen die Lücke auch über eine Satzungsänderung zu Paragraf 38 SGB V zu schließen", sagte Adryan der "Ärzte Zeitung".

Der Paragraf 38 regelt den Einsatz von Haushaltshilfen. Die Änderung des Paragrafen 37 SGB V zur häuslichen Krankenpflege sei unnötig und sehr teuer, so Adryan. Ambulante Versorgungslücken treten auf, wenn etwa alte oder allein lebende Patienten aus der Klinik entlassen werden und zuhause keine Unterstützung zur Genesung erhalten.

Ende März hatte der Gesundheitsausschuss des Bundestages auf Antrag der Grünen im Bundestag die Änderung des Paragrafen 37 diskutiert. Angestoßen hatte das Vorhaben Elsbeth Rütten von der Bremer Patienteninitiative "Ambulante Versorgungslücken." Im Anschluss an die Sitzung hatte Rütten sich enttäuscht geäußert. Die Patienten blieben im Zweifel auf privat gezahlte Hilfen angewiesen, kritisierte sie.

Adryan sieht das anders. "Die Versorgungslücken sind definitiv da. Aber es fehlt keine häusliche Krankenpflege, sondern es fehlen Hilfen beim Einkauf oder im Haushalt." Sollten nun die Leistungen der häuslichen Krankenpflege die Versorgungslücken stopfen, so käme das die Kassen überdies teuer zu stehen.

"Eine Änderung des Paragrafen 37 würde die Kassen bundesweit einen dreistelligen Millionenbetrag zusätzlich kosten", so Adryan. "In Bremen geben wir 18 Millionen Euro pro Jahr für die häusliche Krankenpflege aus. Die Änderung des Paragrafen 37 würde uns zwei bis drei Millionen mehr kosten."

Für Haushaltshilfen nach Klinikentlassungen gibt die AOK Bremen/Bremerhaven indessen für jährlich 150 Fälle nur je rund 300 bis 400 Euro aus. Sie gelten laut AOK-Satzung als "begründete Ausnahmefälle". Diese Patienten bekommen nach der Ausstellung einer ärztlichen Bescheinigung die Kosten für eine Haushaltshilfe nach einem Krankenhausaufenthalt erstattet.

Paragraf 38 ermöglicht diesen Weg als Satzungsleistung der Kasse. Aber nicht alle Kassen beschreiten ihn. "In Bremen sind es die AOK und die hkk", so Adryan. Die Kann-Bestimmung in Paragraf 38 könnte der Gesetzgeber in eine Muss-Bestimmung umwandeln, damit alle Kassen bei Bedarf entlassenen Klinikpatienten Haushaltshilfen gewähren müssen, hieß es.

Auch der Bremer Gesundheitswissenschaftler Professor Gerd Glaeske hatte in einem Gutachten zur Berliner Anhörung einen entsprechenden Vorschlag gemacht. "Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Einbindung der Krankenhäuser und Ärzte", schreibt Glaeske.

Damit spielt er auf das Entlassungsmanagement der Kliniken nach Paragraf 11 Absatz 4 SGB V an, eine Leistung, die manche Krankenhäuser zwar als Service bieten, die von den Patienten aber wegen der im Gesetz fehlenden Verbindlichkeit nicht eingeklagt werden kann.

Dieser Mangel ist unterdessen auch in Berlin wahrgenommen worden. In den Eckpunkten zum derzeit diskutierten Versorgungsgesetz heißt es zu dieser Frage: "Der Anspruch soll nunmehr konkret auf das Entlassungsmanagement nach Krankenhausaufenthalt konzentriert werden, da dort die meisten Probleme auftreten."

Was die Rolle der niedergelassenen Ärzte betrifft, die ihre Patienten in die Klinik einweisen, meint Adryan: "Eigentlich gehört es zum ganz normalen Patientengespräch, dass der Arzt seinen Patienten vor dem Klinikaufenthalt fragt, wie denn die Situation nach der Entlassung zuhause sein wird und ob Hilfe nötig ist." Derzeit sei man mit der KV Bremen über das Thema im Gespräch.

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