Mehrausgaben für Ärzte kein Thema fürs BMG

Das Versorgungsgesetz könnte die Versicherten mit zusätzlichen Milliarden Euro für Ärzte teuer zu stehen kommen, warnen die Kassen. Das BMG reagiert empört: Diese Behauptungen seien "schlicht falsch".

Von Sunna Gieseke Veröffentlicht:
Mehr Geld für Arzthonorare? Die Kassen meinen, im Versorgungsgesetz einen solchen Passus gefunden zu haben.

Mehr Geld für Arzthonorare? Die Kassen meinen, im Versorgungsgesetz einen solchen Passus gefunden zu haben.

© Rose

BERLIN. Der GKV-Spitzenverband hat erneut für Wirbel um die Arzthonorare gesorgt. Doch das Dementi aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) kam umgehend: Durch das geplante Versorgungsgesetz kämen keine Milliardenbelastungen auf die Kassen zu. "Entsprechende Behauptungen der Kassen sind schlicht falsch", so ein BMG-Sprecher.

Die Kassen hatten zuvor Alarm geschlagen, dass das anstehende Versorgungsgesetz Milliarden Kosten könnte. Grund dafür sei ein Fallstrick im Koalitionsentwurf zum Versorgungsgesetz, so der GKV-Spitzenverband. Sollte das Gesetz so in Kraft treten, bekämen Ärzte "ausgerechnet im Wahljahr 2013" bis zu 2,8 Milliarden Euro mehr, betonte Verbands-Vize Johann-Magnus von Stackelberg nahe Berlin (wir berichteten).

Die bisher geltenden Abstaffelungen der Regelleistungsvolumina soll wegfallen. Dem aktuellen Gesetzesentwurf zufolge sollen dann die "IST-Leistungsmengen" zur Grundlage für die Berechnung der Arzthonorare genommen werden. Damit würde die Budgetierung "faktisch fallen", so von Stackelberg.

Aus diesem Grund müsse der Orientierungswert gesenkt werden, denn dieser sei auf der Basis von Leistungsmengen mit globalen Mengenbegrenzungen berechnet worden, forderte der Verbands-Vize. Eine solche Senkung sehe der Entwurf bisher nicht vor.

Denn dort heißt es, für die gesetzliche Krankenversicherung entstünden "durch die Neujustierung der Honorarstrukturen Mehrausgaben von bis zu 120 Millionen Euro". Und dabei bleibt es nach Angaben des CDU-Politikers Jens Spahn auch: "Die bisherigen Mechanismen der Honorarentwicklung werden wieder regionalisiert, nicht mehr, nicht weniger."

Das werde die Koalition im Entwurf noch "eindeutiger klarstellen", so Spahn. Auch das BMG betonte, dass es "selbstverständlich" bei einer Begrenzung der Vergütungsvolumina bleibe. "Richtig sei, dass die medizinische Versorgung der Menschen durch das gezielte Gegensteuern gegen den regional auftretenden Ärztemangel gesichert werden soll", so ein BMG-Sprecher.

Nach Ansicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) geht das allerdings nur mit den entsprechenden finanziellen Mitteln. "Die Krankenlast der Menschen in Deutschland steigt und damit wachsen auch die Anforderungen an die medizinische Versorgung", sagte KBV-Chef Andreas Köhler. Um die Versorgung künftig sicherzustellen, "brauchen wir mehr Finanzmittel". Nach Ansicht der KBV sollen die Überschüsse aus dem Gesundheitsfonds der "Versorgung der Menschen zugutekommen".

Der GKV-Spitzenverband hatte zuvor angekündigt, der Gesundheitsfonds weise zum Ende des Jahres voraussichtlich einen Überschuss von zwei Milliarden Euro auf. Die Krankenkassen haben daher gefordert, den Beitragssatz zu senken. Das Ministerium sieht trotz der prognostizierten Überschüsse keinen Spielraum, den Beitragssatz unter 15,5 Prozent zu senken. Ein BMG-Sprecher sagte der Nachrichtenagentur dpa, der Gesundheitsfonds brauche Reserven.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Prophylaktisches Wehgeschrei

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