Kassen lehnen neue Vorgaben für Rettungsdienst ab

HANNOVER (cben). Niedersachsens Krankenkassen kritisieren den Entwurf zur Novellierung des Rettungsdienstgesetzes. Statt Wettbewerbshürden abzubauen, richte der Gesetzentwurf neue Hürden auf, sagt Hanno Kummer, Sprecher des vdek Niedersachsen, der "Ärzte Zeitung".

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Kern des Streites: Der Entwurf sieht vor, dass nur solche Anbieter den Rettungsdienst übernehmen können, die sich auch am Katastrophenschutz beteiligen. DRK-Landesgeschäftsführer Dr. Ralf Selbach begrüßt dies.

Kummer dagegen kritisiert die Regelung als "Bevorzugung der etablierten Anbieter." Er verwies dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), das bei der Auftragsvergabe im Rettungsdienst größere Transparenz und mehr Wettbewerb gefordert hatte.

"Mit Vergabe von Konzessionen wird der Wettbewerb umgangen"

Die Kassen fürchten, dass sie nun Training der Einsatzgruppen für Großunglücke oder die Vorhaltung von besonderem Gerät durch die Hintertür mitfinanzieren müssen, obwohl der Katastrophenschutz Ländersache ist.

"Im Einzelfall könnte der Nachweis nur schwer zu führen sein, welche Kosten bei dem Anbieter für den Rettungsdienst angefallen sind und welche für den Katastrophenschutz", fürchtet Kummer.

Zudem lasse der Gesetzentwurf zu, dass die Kommunen öffentliche Ausschreibungen vermeiden können, indem sie nun Konzessionen an die Träger wie etwa das DRK vergeben und damit die Träger zu Verhandlungspartnern mit den Kassen machen.

"Grundsätzlich begrüßen wir es, direkt mit den Trägern zu verhandeln", so Kummer, "aber mit der Vergabe von Konzessionen wird der Wettbewerb umgangen."

Erst im März 2011 hat der Europäische Gerichtshof in einem Urteil die Vergaben von Konzessionen ausdrücklich erlaubt. Danach besteht für Kommunen keine EU-weite Ausschreibungspflicht mehr, sondern nur noch eine Bekanntgabepflicht.

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