Bahr gibt Kartellamt Macht über Kassenfusionen zurück

Die Rüge der Monopolkommission war offenbar wirksam: Gesundheitsminister Bahr hat umgeschwenkt und will nun doch verhindern, dass Krankenkassen zu mächtig werden.

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Berlin plant, dass das Bundeskartellamt Kassenfusionen prüfen soll.

Berlin plant, dass das Bundeskartellamt Kassenfusionen prüfen soll.

© dpa

BERLIN (HL). Das Bundesgesundheitsministerium hat kurzfristig eine wichtige Ergänzung zur Novellierung des Wettbewerbsrechts vorgelegt, mit der die Fusionskontrolle von Krankenkassen durch das Bundeskartellamt wieder ermöglicht wird.

Hintergrund ist ein Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 15. September 2011, das die Auffassung vertreten hatte, das Bundeskartellamt sei ohne spezielle gesetzliche Ermächtigung nicht befugt, eine Fusionskontrolle auszuüben.

Diese rechtspolitische Entwicklung hatte jüngst die Monopolkommission der Bundesregierung scharf gerügt. Sie sah damit die Gefahr eines wachsenden Machtmissbrauchs durch die Krankenkassen.

Während der Gesetzgeber noch bei den Beratungen zum Wettbewerbs-Stärkungsgesetz keinen Grund sah, flankierende Maßnahmen gegen wettbewerbsschädliche Positionen der Kassen zu treffen, so soll gerade dies nun im Rahmen der anstehenden Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nachgeholt werden.

Abmahnungen möglich

Dazu werden in Paragraf 4 Absatz 3 das Kartellverbot und die Missbrauchsaufsicht auf das Verhältnis der Krankenkassen untereinander und zu den Versicherten für entsprechend anwendbar erklärt.

Ferner wird der Unterlassungsanspruch einer Krankenkasse gegen unzulässige Werbemaßnahmen einer anderen Krankenkasse normiert. Damit sind Abmahnungen bei Fehlverhalten möglich.

Schon am 7. März findet zu den Neuregelungen eine Anhörung der Verbände beim Bundesgesundheitsministerium statt.

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