"Eigenverantwortung stärkt Solidarprinzip"
BERLIN (fst). Die Eigenverantwortung der Patienten, die mit dem Wettbewerbsstärkungs-Gesetz (WSG) konkretisiert wurde, führt nicht zur Entsolidarisierung, sondern stärkt das Solidarprinzip.
Veröffentlicht:In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion erklärt die Bundesregierung. Paragraf 52 Absatz 2 SGB V nennt "ästhetische Operation, Piercing und Tätowierungen" als Tatbestände, die eine Eigenbeteiligung der Versicherten auslösen können, falls es zu Komplikationen kommt.
Später, mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, hat der Gesetzgeber klargestellt, dass diese Aufzählung abschließend ist.