Praxisgebühr

Therapie mit Nebenwirkungen

Die Praxisgebühr steht unter Dauerkritik. Doch der Vorwurf, sie habe nie eine Steuerungswirkung gehabt, ist so nicht zulässig. Das zeigen Zahlen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Doch der Rückgang der Fallzahlen hatte Nebenwirkungen.

Von Sunna Gieseke Veröffentlicht:
Zehn Euro zahlen Patienten pro Quartal beim Arzt. Bleibt das auch in Zukunft so?

Zehn Euro zahlen Patienten pro Quartal beim Arzt. Bleibt das auch in Zukunft so?

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BERLIN. Die Praxisgebühr ist ein Kind der Agenda 2010, dem Gesetzespaket der rot-grünen Koalition zur Reform der Sozialsysteme. Im März 2003 erklärte Gerhard Schröder (SPD) in seiner "Agenda-Rede", es brauche eine neue Debatte über Zuzahlungen und Selbstbehalte.

Formen von Eigenbeteiligungen seien lange bekannt. "Sie haben Steuerungswirkung. Sie halten Versicherte zu kostenbewusstem Verhalten an", so Schröder damals.

Die ursprüngliche Idee der Praxisgebühr: Die Patienten sollten ein Gespür dafür bekommen, dass ein Arztbesuch Kosten verursacht. Versicherte sollten nicht mehr aufgrund jeder noch so kleinen Befindlichkeitsstörung zum Arzt gehen. Damit sollten die Kosten der Krankenkassen gedämpft werden, die GKV schrieb im Jahr 2003 ein Minus von mehr als 600 Millionen Euro.

Gegen massiven Widerstand von Ärzten und Patienten

Am 1. Januar 2004 trat das Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetz in Kraft, mit dem auch die Praxisgebühr erstmals eingeführt wurde. Dies geschah gegen massiven Widerstand von Ärzten und Patienten.

Seitdem müssen gesetzliche versicherte Patienten - so sie nicht aus sozialen Gründen befreit sind - beim Arzt einmal im Quartal vor der Behandlung Eintrittsgeld in Höhe von zehn Euro zahlen.

Seit ihrer Etablierung steht die Praxisgebühr unter Dauerkritik. Nicht zulässig ist allerdings der Vorwurf, sie habe nie eine Steuerungswirkung gehabt. Zahlen der Kassenärztliche Bundesvereinigung nach einem Jahr zeigen, dass die Patienten-Fallzahlen im Vergleich zu 2003 um 8,7 Prozent zurückgegangen sind.

Dieser politisch gewollte Rückgang hatte jedoch Nebenwirkungen: Niedergelassene Ärzte bemängelten, sie würden vor allem bei Patienten mit Atemwegserkrankungen zunehmend schwere Verläufe feststellen.

Die Linken hatten aus diesem Grund bereits 2006 die Abschaffung der Gebühr gefordert. Ihr Argument: Eine Verschleppung der Behandlung führe im Falle der Chronifizierung von Erkrankungen zu höheren Folgekosten für die Kassen.

Die Praxisgebühr wurde zudem als Ursache für weitere unerwünschte Entwicklungen gesehen - oft zu unrecht. So ging beispielsweise die Zahl der Früherkennungsuntersuchungen nach 2004 zurück - auch wenn dafür Patienten niemals Praxisgebühr zahlen mussten.

Anstieg der Hausarzt-Patientenkontakte

Ein weiteres Ergebnis: Patienten suchten ab 2004 seltener Fachärzte und dafür häufiger ihre Hausärzte auf. Es gab sogar einen Anstieg der Arzt-Patientenkontakte beim Hausarzt um 1,9 Prozent - genau diese Steuerungsfunktion war erwünscht.

Das wurde als Beleg dafür gesehen, dass die Praxisgebühr das sogenannte Doktor-Hopping vermindert. Bereits im Jahr 2007 lagen die Patienten-Fallzahlen in vielen Kassenärztlichen Vereinigungen allerdings wieder auf dem Niveau von 2003.

Auch Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) ist auf den Zug der Kritiker der Gebühr aufgesprungen - bislang jedoch mit dieser Forderung am Koalitionspartner gescheitert. Noch im September 2012 stellte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) klar: "Die Praxisgebühr bleibt."

Fakt ist: Die Gebühr spült nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes jedes Jahr - inklusive der Zuzahlung bei den Zahnärzten -knapp zwei Milliarden Euro in die Kassen. Auch wenn sie heute keine nachweisbare Steuerungsfunktion mehr hat, wollte auf dieses Geld bislang kein Politiker verzichten.

Angesichts der Milliardenüberschüsse in der GKV ist nun Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ins Grübeln gekommen: Die Kanzlerin, aber auch der CDU-Politiker Jens Spahn hatten zuvor immer wieder auf die grundsätzliche Signalwirkung einer Eigenbeteiligung im Gesundheitswesen verwiesen.

Am 12. Oktober hatte Merkel erstmals erkennen lassen, dass die Union dem Drängen der FDP auf Abschaffung der Gebühr nachgeben könnte.

Eigentlich sollte laut schwarz-gelbem Koalitionsvertrag die Praxisgebühr durch ein "unbürokratisches Erhebungsverfahren" modernisiert werden. Doch keiner der Koalitionspartner hat dazu in den vergangenen drei Jahren einen Vorschlag in die Debatte eingebracht.

Inzwischen hat die Bemerkung von Regierungssprecher Seibert, es gebe keine Denkverbote bei der Praxisgebühr, neuen Streit ausgelöst. Die CSU forderte, die Versicherten "auf breiter Front" zu entlasten. Das sei nur über die niedrigere Beitragssätze zu realisieren.

Lesen Sie dazu auch: Koalition streitet: Merkel stellt Praxisgebühr infrage Praxisgebühr: Therapie mit Nebenwirkungen Sechs Optionen: So leicht können die Kassenüberschüsse schmelzen Kommentar: Eine Beerdigung zweiter Klasse?

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