GKV-Beiträge

SPD rüttelt am Koalitionsvertrag

Die künftigen GKV-Finanzen schienen in der Großen Koalition geklärt. Jetzt will die SPD-Politikerin Hilde Mattheis den Eigenanteil der Arbeitnehmer doch wieder begrenzen. Die Union hält dagegen: Es bleibt bei den Vereinbarungen. Und auch die Arbeitgeber wollen mitreden.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Klimperndes Vermögen: Wie viel sollen künftig die Arbeitgeber in die GKV hineintragen?

Klimperndes Vermögen: Wie viel sollen künftig die Arbeitgeber in die GKV hineintragen?

© Marc Dietrich / shutterstock.com

BERLIN. Die Konjunktur läuft. Die Bundesregierung geht von weiterem Beschäftigungsaufbau in den kommenden zwei Jahren aus. Für die gesetzliche Krankenversicherung bedeutet das weiteren Geldsegen und möglicherweise einen weiteren Aufbau der ohnehin schon prall gefüllten Reserven von rund 30 Milliarden Euro.

Alles in Butter, möchte man meinen. Trotz der rosigen Perspektiven regt sich in der SPD aber Widerstand gegen den im Koalitionsvertrag vereinbarten künftigen Finanzierungsmodus der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Hilde Mattheis, ist mit der Forderung an die Öffentlichkeit gegangen, den Anteil am Krankenversicherungsbeitrag zu begrenzen, den die Arbeitnehmer alleine tragen sollen.

Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD vereinbart, den gesetzlich vorgeschriebenen Krankenversicherungsbeitrag auf 14,6 Prozent zu senken (derzeit 15,5 Prozent Einheitsbeitrag).

Den Beitrag von 14,6 Prozent teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer hälftig. Kassen, die mit diesem Geld nicht auskommen, können künftig einen prozentualen Zusatzbeitrag erheben, der - jedenfalls ist das die im Augenblick geltende offizielle Sprachregelung - theoretisch unbegrenzt hoch sein könnte.

Dass die Arbeitnehmer alle künftigen Kostensteigerungen alleine tragen sollen, könne nicht sein, hat Mattheis nun der "Frankfurter Rundschau" gesagt. "Wir können uns als SPD nicht dafür bejubeln lassen, die Kopfpauschale abgeschafft zu haben, wenn wir gleichzeitig neue Ungerechtigkeiten zulassen", wird Mattheis zitiert.

Beim Koalitionspartner CDU stießen die Äußerungen am Mittwoch auf Widerspruch. Der Koalitionsvertrag sei eindeutig, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn, der "Ärzte Zeitung".

Der Beitrag zur Krankenversicherung werde bei 14,6 Prozent festgeschrieben und von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen aufgebracht. Darüber hinaus könnten Kassen einen prozentualen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten verlangen. "Das setzen wir um, nicht mehr und nicht weniger", sagte Spahn kategorisch.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) betonte, eine Festschreibung des Arbeitgeberbeitrags sei unverzichtbar. Schließlich sei der Beitragssatz in der Rentenversicherung zum 1. Januar 2014 nicht abgesenkt worden und außerdem gebe es zwei geplante Anhebungen des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung ab 2015.

Gesetzentwurf in Vorbereitung

Das werde die Arbeitskosten weiter kräftig in die Höhe treiben. Zudem gebe es - solange die Gesundheitsausgaben nicht stärker als Löhne und Gehälter stiegen - keinerlei Kostenverlagerung zuungunsten der Versicherten.

Zustimmung findet SPD-Politikerin Mattheis bei der "Linken". "Wir brauchen eine paritätische Finanzierung, das heißt 50:50", sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Linken-Fraktion, Harald Weinberg, der "Ärzte Zeitung". Die Koalition wolle die Beitragszahlung weiter zulasten der Versicherten und zugunsten der Arbeitgeber verschieben.

Mattheis werde hart kämpfen müssen, um den Schaden zu begrenzen, sagte Weinberg. Falls die SPD es ernst meine mit der Wiederherstellung der Parität, werde die Linke Mattheis unterstützen.

Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) bereitet zurzeit einen Gesetzentwurf dazu vor. Der soll schon bis Mitte des Jahres das parlamentarische Verfahren durchlaufen haben. Zum 1. Januar 2015 sollen die geplanten Änderungen dann in Kraft treten.

Der Gesetzentwurf könnte Klarheit schaffen, ob es eine kolportierte Nebenabrede der Koalitionäre tatsächlich gibt, doch eine Obergrenze für den Anstieg der Arbeitnehmerbeiträge für die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung einzuziehen.

Von einer solchen Protokollnotiz hatte während der Koalitionsverhandlungen der damalige Verhandlungsführer der SPD für den Bereich Gesundheit, Karl Lauterbach, gesprochen. Die Rede war davon, dass 80 Prozent der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern paritätisch getragen werden sollen, aber nicht mehr als 20 Prozent aus den prozentual erhobenen Zusatzbeiträgen der Arbeitnehmer und Steuermitteln kommen sollten.

Sobald dieses Verhältnis in Schieflage geraten würde, sollten dann auch wieder die Arbeitgeber stärker zur Finanzierung der Gesundheitskosten heran gezogen werden, hieß es während der Koalitionsverhandlungen.

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