Ökonomen fordern

Klare Regeln für GKV-Zuschuss!

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BERLIN. Der Steuerzuschuss zur Gesetzlichen Krankenversicherung sollte auf einer eindeutig definierten Grundlage beruhen. Dafür haben sich Sachverständige am Dienstag in einer Anhörung des Haushaltsausschusses im Bundestag ausgesprochen.

Hintergrund ist die von der Koalition geplante Kürzung des Bundeszuschusses von 14 auf 10,5 Milliarden Euro.

Hinsichtlich dieser Kürzung könne man "jede Meinung vertreten, solange es keine verbindliche Koppelung des Bundeszuschusses an die Entwicklung klar definierter Aufgaben gibt", sagte der Bayreuther Volkswirtschaftler Professor Volker Ulrich. Der Berliner Ökonom Professor Klaus-Dirk Henke regte dazu ein Regelwerk ähnlich wie in der Rentenversicherung an.

"Erheblichen mittelfristigen Druck auf Beitragssätze"

Bei der Frage, was versicherungsfremde Leistungen sind, die mit dem GKV-Zuschuss pauschal abgegolten werden, war es mit der Einigkeit der Sachverständigen vorbei.

Ulrich verwies auf die Position, die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern und Kindern müsse nicht als "versicherungsfremd" angesehen werden.

Der Steuerzahler schulde der GKV "letztlich als versicherungsfremde Leistung nur die Mutterschaftsleistungen". Für Ulrich gehört es außerdem zur "Logik der staatlichen Zuschüsse, dass sie stets aktualisiert werden".

Dagegen warnten die Professoren Stefan Greß und Klaus Stegmüller von der Hochschule Fulda vor der jetzt geplanten Kürzung des GKV-Zuschusses. Stegmüller sieht dadurch einen "erheblichen mittelfristigen Druck auf die Beitragssätze". Die Finanzreform werde so zu einem "Beitragsbeschleunigungs-Gesetz".

Greß ergänzte, bei eingefrorenem Arbeitgeberbeitrag steige die Belastung der Arbeitnehmer für jede Milliarde Euro, um die der Zuschuss gekürzt wird, um 0,1 Prozentpunkte.

Beide Ökonomen zeigten sich skeptisch, dass der GKV-Zuschuss künftig stabil gehalten werden könne. Grund dafür sei der enge fiskalische Spielraum des Bundes durch die Schuldenbremse im Grundgesetz und den EU-Fiskalpakt.

Ende 2015 könnte Mindestreserve unterschritten werden

Die beiden Wissenschaftler taxierten die Aufwendungen für familienpolitische Leistungen sowie für Schwangerschaft und Mutterschaft in der GKV auf rund 33,2 Milliarden Euro pro Jahr. Schon der bisherige Zuschuss decke kaum ein Drittel dieser Summe.

Eine Senkung auf 10,5 Milliarden Euro in diesem Jahr bedeute eine "verschärfte Indienstnahme von Beitragseinnahmen zur Finanzierung allgemeiner Aufgaben von gesamtgesellschaftlichem Interesse".

Der Bundesrechnungshof hat in seiner Stellungnahme empfohlen, die Finanzsituation des Gesundheitsfonds "spätestens ab Mai 2015 noch genauer zu beobachten, um gegebenenfalls frühzeitig gegensteuern zu können".

Ende 2015 könnte die vorgeschriebene Mindestreserve von 25 Prozent einer Monatsausgabe des Fonds unterschritten werden, hieß es.

Der Bundeszuschuss zur GKV ist 2004 erstmals eingeführt worden. Mit dem Wettbewerbsstärkungsgesetz von 2007 sollte er sukzessive auf 14 Milliarden Euro pro Jahr erhöht werden.

Inoffiziell, so berichtet der Ökonom Henke, sei diese Summe mit den Ausgaben der beitragsfreien Familienversicherung für Kinder und Jugendliche begründet worden.

Die GKV-Ausgaben für diese Gruppe betrugen im Jahr 2012 rund 13,7 Milliarden Euro. (fst)

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