Hilfsmittel

Streit um den Nutzen externer Berater

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BERLIN. Der Bundesrat hat sich in den Änderungsvorschlägen für das Versorgungsstärkungsgesetz dafür eingesetzt, dass Krankenkassen externe Hilfsmittelberater beauftragen dürfen, "ohne dabei in die fachliche Kompetenz des Medizinischen Dienstes einzugreifen".

Der Herstellerverband Spectaris (Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien) zeigt sich "erstaunt" über dieses Votum: Das Bundesversicherungsamt habe sich erst kürzlich dahin geäußert, dass nur der MDK im Auftrag der Kasse über die Erforderlichkeit einer Hilfsmittelleistung entscheiden dürfe.

Der Verband bezeichnet es als "höchst umstritten", ob es überhaupt rechtens sei, externe Hilfsmittelberater zu beauftragen. Genau diese Rechtsunsicherheiten will der Bundesrat nach eigenen Angaben mit der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage beseitigen.

Aus Sicht des Fachverbands sind externe Hilfsmittelberater bisher "eher als Kostenoptimierer aufgefallen als dadurch, dass sie auf eine bessere Versorgung hingewirkt hätten".

Der Vorschlag der Länderkammer, dass der GKV-Spitzenverband Qualifikationsanforderungen für die Berater formulieren soll, wird von Spectaris zwar begrüßt.

Dennoch fürchtet der Verband "Doppelstrukturen" zwischen MDK und externen Beratern mit der Folge, dass sich die Versorgung der Patienten unnötig verzögern könne, heißt es. (fst)

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