Berlin

Arztverteilung in der Hauptstadt Interpretationssache?

In Berlin ist die ärztliche Versorgung äußerst ungleich verteilt. Das hat nun Konsequenzen. Nach der Sommerpause kommt die Stunde der Wahrheit.

Angela MisslbeckVon Angela Misslbeck Veröffentlicht:
Straße in Neukölln: Der Berliner Stadtteil leidet in einigen Bereichen an Unterversorgung.

Straße in Neukölln: Der Berliner Stadtteil leidet in einigen Bereichen an Unterversorgung.

© Prost / dpa

BERLIN. Der Fortschritt ist eine Schnecke. Das zeigt sich im Berliner Gesundheitswesen derzeit an dem bundesweit einzigartigen Projekt der Versorgungssteuerung für den ambulanten Bereich. Das Landesgremium hatte dazu 2013 einen Letter of Intent (LoI) beschlossen. Er sieht vor, dass Ärzte aus Bezirken mit dichter ambulanter Versorgung in eher dünn versorgte Bezirke wandern dürfen und sollen, aber nicht mehr umgekehrt.

Hintergrund war die Beobachtung, dass die vielen Ärzte im rechnerisch überversorgten Berlin extrem ungleich verteilt sind. Das geht damit einher, dass - zumindest gefühlte - Unterversorgung zum Beispiel im Problembezirk Neukölln und im Wohnbezirk des Berliner Gesundheitssenators Mario Czaja (CDU) Marzahn-Hellersdorf beobachtet wird.

Ein Zwischenfazit zu dem Versorgungssteuerungsprojekt war eigentlich für den Herbst 2014 angekündigt. Doch veröffentlicht wurde nichts. Stattdessen hat das Landesgremium in seiner Sitzung im Dezember 2014 einen nicht weiter beworbenen Zwischenbericht beschlossen. Der Tenor damals auf der Basis der Daten der ersten neun Monate: "In diesem relativ kurzen Zeitraum lassen sich erste positive Tendenzen hinsichtlich der Verteilung der Praxissitze über die Berliner Bezirke erkennen."

Zugleich beschloss das Landesgremium, "dass die Wirkungen bis zum geplanten Abschlussbericht im August/September 2015 beobachtet werden müssen, bevor belastbare Aussagen möglich sind zu der Frage, ob die gewählte Form der Versorgungssteuerung geeignet und hinreichend für die Zielerreichung ist".

Teilweise hat sich die Lage verschlechtert

Vor diesem Hintergrund erstaunt, dass nun die Ersatzkassen die Entwicklung der Arztverteilung in Berlin begrüßen. "Die Versorgungssteuerung wird seit gut zwei Jahren gelebt und zeigt bereits Wirkung. Eine Verdichtung von regionalen Versorgungsangeboten ist derzeit nicht mehr zu beobachten beziehungsweise nicht weiter verschärft worden", so Rebecca Zeljar von der vdek-Landesvertretung Berlin / Brandenburg.

Zumindest die Frage nach der Eignung des LoI als Instrument der Versorgungssteuerung beantworten die Ersatzkassen in Berlin also schon jetzt mit einem klarem Ja. Sie beobachten vor allem bei der Versorgung mit Psychotherapeuten eine positive Entwicklung. "Im Verwaltungsbezirk Charlottenburg-Wilmersdorf mit dem berlinweit höchsten regionalen Versorgungsgrad zeigen kleine Schritte auch hier erste Wirkung", so Zeljar.

Das Tempo dieser Schritte verdeutlichen die Zahlen hinter dieser Aussage: Der Versorgungsgrad mit Psychotherapeuten lag am Jahresanfang 2014 - ein Vierteljahr nach dem Start des Projektes - in Charlottenburg-Wilmersdorf bei 545,7 Prozent. Das ist immer noch immens hoch, doch Anfang 2013 lag er bei 558,3 Prozent. Die Zahlen für 2015 liegen noch nicht im Vergleich vor.

Will man diese Entwicklung dem LoI zuschreiben, dann hat er also einen kleinen Tropfen auf den heißen Stein der Überversorgung zischen lassen und hier etwas Dampf verursacht. Gegen die Unterversorgung in anderen Bezirken hat er dagegen nach den bisher vorliegenden Daten gar nichts ausgerichtet. Mit Blick darauf zeigt sich die Versorgungssteuerung bislang weder als geeignet noch als hinreichend. Im Gegenteil: Der Versorgungsgrad mit Psychotherapeuten in Marzahn-Hellersdorf sank von 45,1 Prozent Anfang 2013 weiter auf 44,2 Prozent Anfang 2014.

Der vdek betrachtet den LoI als "einen innovativen Weg. Allerdings lässt sich derzeit nicht final abschätzen, ob die Versorgungssteuerung auch rechtlich haltbar ist", so Zeljar weiter. Vier Klagen gegen Entscheidungen des Berufungsausschusses sind vor der Berliner Sozialgerichtsbarkeit anhängig. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hatte die Versorgungssteuerung in einem Eilverfahren bereits bestätigt. Die Hauptsache-Entscheidungen stehen jedoch sämtlich noch aus.

Gesundheitssenator erwartet keine Wunder

Mindestens so interessant wie der Ausgang dieser Prozesse dürfte aber die Präsentation des Abschlussberichts zum Projekt und die Einordnung der Ergebnisse seitens des Berliner Gesundheitssenators werden. Czaja hatte bereits beim Start betont, dass von dem Instrument keine Wunder zu erwarten seien. Schließlich beschränkt sich die Manipulationsmasse auf die Ärzte, die innerhalb Berlins umziehen oder ihre Praxis an Nachfolger übergeben.

Bleibt zu hoffen, dass die Schlussauswertung wirklich so ergebnisoffen vorgenommen wird, wie es ein Beschluss des Landesgremiums zum Zwischenbericht nahelegt. Dort heißt es: "Sollte der Abschlussbericht zu dem Ergebnis kommen, dass die Versorgungssteuerung kein geeignetes und ausreichendes Instrumentarium zu einer gleichmäßigeren Entwicklung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung in den Berliner Verwaltungsbezirken ist, wird der Bericht Empfehlungen über die dann notwendigen Maßnahmen für die Sicherstellung einer entsprechenden Versorgung geben."

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