Petitionsausschuss
Bundestag sieht externe Berater mit Skepsis
BERLIN. Der Petitionsausschuss des Bundestags sieht beim Einsatz externer Hilfsmittelberater von gesetzlichen Kassen Handlungsbedarf. Am Mittwoch überwies der Ausschuss eine entsprechende Petition an das Bundesgesundheitsministerium. Kassen könnten "in geeigneten Fällen" die Erforderlichkeit eines Hilfsmittels durch den MDK prüfen lassen.
Paragraf 197b SGB V gebe aber vor, dass Kassen Aufgaben durch Dritte nur dann wahrnehmen lassen dürfen, wenn es im "wohlverstandenen Interesse" des Versicherten liegt. Bereits 2011 hätten Bund und Länder in einem Papier festgehalten, externe Hilfsmittelberater seien im Einzelfall nur dann zulässig, wenn Kassen und MDK keine zeitnahe Prüfung vornehmen können und der Versicherte der Beauftragung zugestimmt hat.
Das Bundesversicherungsamt (BVA) vertritt die Auffassung, es gebe aktuell "keine gesetzliche Grundlage" für den Einsatz externer Berater. "Toleriert" werden diese vom BVA nur zur Beurteilung "technischer Fragen" eines Hilfsmittels, wenn keine Kontaktaufnahme zum Versicherten erfolgt. (fst)